Keine Schweizer Waffen in Kriegsgebiete!

Mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine Anfang 2022 entbrannte im Bundesparlament eine Diskussion über Waffenlieferungen der Schweiz bzw. Wiederausfuhren von Schweizer Waffen an die Ukraine. Diese Diskussionen öffneten den Lobbyist:innen der Rüstungsindustrie ein Einfallstor, um ihnen unliebsame Regelungen anzugreifen.

Ein kurzer Blick zurück: Um die Jahrtausendwende tauchen vermehrt Schweizer Waffen in Kriegsgebieten auf, unter anderem Granaten und Raketen bei der US-Armee im Irakkrieg, Maschinenpistolen bei Kindersoldat:innen in Indien oder immer wieder scharf hochgerüstete Trainingsflugzeuge. Diese Skandale führen 2008 zum Erlass klarer Kriterien für Waffenexporte auf Verordnungsebene. Auf Druck der Rüstungslobby werden diese bald wieder verwässert, sodass nach weiteren Entdeckungen (Waffen in den Bürgerkriegen von Syrien und Jemen oder in den Händen der Terroristen von Boko Haram und IS etc.) eine breite zivilgesellschaftliche Allianz die «Korrekturinitiative» lanciert. Diese fordert, Kriterien für Waffenexporte gesetzlich festzuschreiben und damit die Kontrolle vom Bundesrat zum Parlament zu verschieben.

Der Initiative wird 2021 mit einem akzeptablen Gegenvorschlag im Kriegsmaterialgesetz (KMG) begegnet, die Initiative wird zurückgezogen und auf Anfang 2022 treten die Änderungen im KMG in Kraft – und die Skandale: verschwinden.
Mit dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine steht das KMG aber plötzlich wieder zur Diskussion: Verschiedene Politiker:innen wollen die Wiederausfuhrbestimmungen lockern, um den Weiterverkauf von Rüstungsgütern an die Ukraine zu ermöglichen, und die Rüstungsindustrie wittert Morgenluft. Die bürgerlichen Parteien lancieren diverse parlamentarische Vorstössen, um die erzielten Verschärfungen wieder abzuschaffen.

Extreme Lockerungen vorgesehen

Mit der Revision des KMG sollen neu Wiederausfuhren ohne Weiteres erlaubt sein und nur in Ausnahmefällen (z.B. aus Neutralitätsgründen) untersagt werden können. Waffen dürfen vorbehaltlos an aktuell 36 Länder mit ähnlichem Exportregime wie die Schweiz geliefert werden, selbst wenn sie in einem bewaffneten Konflikt stehen. Und bei aussen- oder sicherheitspolitisch begründeten Interessen können Ausfuhren vom Bundesrat auch an Länder bewilligt werden, die Menschenrechte systematisch verletzen oder in denen Bürgerkrieg herrscht. Die «humanitäre» Schweiz hätte damit weit herum die nachlässigste Regelung in Sachen Waffenexporte.

Und die Ukraine?

Wie auch immer man zur militärischen Hilfe für die Ukraine steht, auch mit dem revidierten KMG dürfte die Ukraine aufgrund neutralitätspolitischer Bedenken vermutlich nicht einseitig mit Schweizer Waffen unterstützt werden.  Mit dieser Revision werden wieder Schweizer Waffen in Bürgerkriegen auftauchen, während der Ukraine weiterhin keine Unterstützung geboten würde. 
Dieser Revision, die einer humanitären und völkerrechtsfreundlichen Politik diametral entgegensteht, und der ewigen Zwängerei der regelmässig unverschämt hohe Gewinne erzielenden Rüstungsindustrie muss mit einem klaren Nein Einhalt geboten werden! 

Lukas Romer, Vorstand BastA! und Redaktion Bulletin