Interpellation Tonja Zürcher betreffend folgenschwerer Abschreibfehler beim Freizeitgartengesetz. Ist die Abstimmung überhaupt gültig?

Letzte Woche wurde bekannt, dass der Abstimmungstext zur Revision des Freizeitgartentext einen Fehler beinhaltet und deshalb über einen anderen Gesetzesinhalt abgestimmt wurde, als es in den Argumenten des Regierungsrates im Abstimmungsbüchlein geschrieben steht.

Konkret betrifft es den Ersatzgarten, welchen Familiengarten-Pächter*innen bekommen – oder eben nicht – wenn ihr Garten einer Wohnüberbauung oder einem Strassenbauprojekt weichen muss. Die Bau- und Raumplanungskommission wollte, dass die Pächter*innen in jedem Fall einen Ersatzgarten bekommen. Sie hat das im Kommissionsbericht festgehalten und eine entsprechende Änderung am Gesetz vorgenommen. Im Gesetzestext hat sich jedoch ein Fehler eingeschlichen, so dass der Grosse Rat ohne Änderungsantrag ein Freizeitgartengesetz beschlossen hat, durch das ein Ersatzgarten nicht mehr garantiert ist. Konkret heisst es im Gesetz über das die Bevölkerung nun abstimmt in § 5 Abs. 1, dass den betroffenen Pächter*innen nur noch «soweit möglich ein Ersatzgarten» anzubieten ist.

Im Widerspruch zum Abstimmungstext steht im Abstimmungsbüchlein auf S. 8: «Werden einzelne Gärten aus überwiegendem öffentlichen Interesse aufgeboben, dann erhalten die betroffenen Pächterinnen und Pächter einen möglichst gleichwertigen Ersatzgarten.» Diese Formulierung wird auch im Abstimmungsvideo auf der Seite der Staatskanzlei verwendet und stimmt mit dem Beschluss der BRK überein, aber eben nicht mit dem der Bevölkerung vorgelegten Abstimmungstext.

Statt mehr Klarheit, wie es sich der Regierungsrat von der Revision des Freizeitgartengesetzes erhofft, besteht nun die maximale Unklarheit, was nun gilt. Da es sich beim Ersatzgarten um einen zentralen Punkt der Abstimmung handelt – der Regierungsrat nennt ihn explizit in der kurzen Argumentation im Abstimmungsbüchlein – ist eine Klärung von grosser Bedeutung.

Ich bitte den Regierungsrat deshalb um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie gedenkt der Regierungsrat mit der Fehlinformation im Abstimmungsbüchlein über das Freizeitgartengesetz umzugehen?
  2. Wie und wann wird die Regierung darüber informieren? Wird der Regierungsrat den Stimmberechtigten eine Korrektur des Abstimmungsbüchleins zuschicken? Gibt es eine Korrektur des online Videos?
  3.  Ist die Abstimmung überhaupt gültig, wenn im Grossen Rat ohne Änderungsantrag über einen anderen Gesetzesinhalt abgestimmt wird, als von der BRK beschlossen wurde?
  4. Welche Formulierung gilt im Fall einer Annahme des Gesetzes? Jene welche von der BRK beschlossen und von der Regierung kommuniziert wird oder jene, die im Gesetzestext steht?

Tonja Zürcher (71)