Interpellation: Rechtlich mangelhafte, weil eine Grossratsmotion verletzende «Absichtserklärung»

„Einmal mehr soll einseitig das Auto gefördert werden. Tram-Fahrgäste haben wieder das Nachsehen. Solche Fehlplanungen müssen wir verhindern. Ich möchte keine jahrelangen Autobahnbau-Immissionen beim Burgfelderhof und keine zerstörten Familiengärten im Hegenheimerquartier.

Deshalb: Bachgraben-Tram und Auto parallel planen. Und die Menschen im Gebiet der Burgfelder Grenze miteinbeziehen.“

 

Beat Leuthardt, Grossrat GAB/BastA!

Der Grosse Rat hat am 10.6.2020 die Motion Vitelli «Kein Zubringer Allschwil ohne Bachgrabentram» mit der Verpflichtung überwiesen, dass die Basler Regierung nur dann in die Realisierung der Hochleistungsstrasse Zuba einwilligen darf, wenn dies mit dem Tramprojekt koordiniert ist.

Von Regierungsseite blieb die Begründung der Motion unbestritten, wonach nur das Tram als Hochleistungsgefäss  die zu erwartenden 10‘000 Arbeitsplätze in Allschwil erschliessen kann.

Zudem hat die Regierung betont, dass das Tram parallel koordiniert und geplant würde, und dass es unmittelbar im Anschluss an die Realisierung der Hochleistungsstrasse umgehend realisiert würde. Zur Begründung gab sie an, erst die Entlastung diverser Strassen vom MIV ermögliche die sofortige Realisierung eines Trams via Luzernerring und Hegenheimerstrasse.

Im Widerspruch hierzu zieht die vom abgetretenen Baudirektor unterzeichnete «Absichtserklärung» mit dem Kanton Basel-Landschaft das Tramprojekt grundsätzlich in Zweifel. An diversen Stellen der «Absichtserklärung» wird die Möglichkeit erwogen, dass die Machbarkeit des Trams nicht gegeben sei. Relativierende Formulierungen («gegebenenfalls») ziehen sich durch das gesamte Papier. Schliesslich droht die «Absichtserklärung» offen damit, das Hochleistungs-Verkehrsmittel Tram durch eine kapazitätsarme Busverbindung ins Kleinbasel zu ersetzen.

Diese Formulierungen bedeuten eine klare Verletzung der regierungsrätlichen Zusicherungen zur Motion Vitelli. Es sei daran erinnert, dass der Motionär nur aufgrund jener Zusicherungen bereit war, eine Schwächung der Motion («teilweise Erfüllung») zu akzeptieren. Von einer weitergehenden Herabstufung von Tram auf Bus war damals und ist auch heute nicht die Rede.

Ich frage daher die Regierung:

@ Rechtliche Mangelhaftigkeit: 

1.   Anerkennt die Regierung den Vorrang einer Grossrats-Motion gegenüber einer «Absichtserklärung»?

2.   Ist sie gewillt, die Forderungen der Motion integral gemäss Debatte vom 10.6.2020 zu erfüllen?

3.   Teilt sie die Auffassung, die «Absichtserklärung» mit Baselland sei rechtlich mangelhaft und nicht bindend, soweit sie die Machbarkeit von Tram 64 relativiert und stattdessen Bus 64 einkalkuliert?

@ Verantwortlichkeit:

4. Liess sich der Baudirektor von den notorischen tramfeindlichen Kräften in BL unter Druck setzen?

5.   Überschreiten er und ggf. die verantwortlichen Amtsleiter mit dieser relativierenden «Absichtserklärung» ihre Kompetenzen?

@ Korrektur:

6.   Woran könnte nach Auffassung der Regierung die Machbarkeit von Tram 64 scheitern?

7.   Ist die Regierung bereit, eine sicher machbare Variante zu erarbeiten, indem bestehende Schienen genutzt werden (Tram 1 und Tram 3) und indem im Grenzgebiet eine wohn- und familiengerechte Linienführung gewählt wird (via Waldighoferstrasse oder Rue des Romains/Lachenweg oder unterirdisch parallel zum Hochleistungsstrassentunnel)?

@ Beschleunigte Planung:         

8.   Ist die Regierung bereit, die mangelhafte «Absichtserklärung» neu zu verhandeln, sodass die Machbarkeit des Trams zeitnah erreicht wird?

9.   Ist sie gewillt, den Planungsprozess für das Tram mit allen Kräften zu fördern und zu beschleunigen?

 

Beat Leuthardt (73)