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Interpellation Patrizia Bernasconi betreffend steigender Energiepreise und Ergänzungsleistung
EL-Bezüger:innen sind mit besonderen Problemen konfrontiert. Die heutigen gesetzlichen Grundlagen sehen vor, dass bei der Berechnung der EL nur die Akonto-Zahlungen berücksichtigt werden. Allfällige nicht gedeckte Nachforderungen werden also bei der EL nicht berücksichtigt. Auf EL-beziehende Mieter:innen werden diese Preisanstiege mit der Nebenkostenabrechnung 2021/22 (also jetzt im Herbst) und 2022/2023 durchschlagen. Nicht alle Vermieter haben jedoch eine Anpassung der Akonto-Beiträge in die Wege geleitet. Das bedeutet, dass viele EL-Bezüger:innen, vor allem diejenigen, die in schlecht isolierten Wohnungen wohnen, mit happigen Nachforderungen konfrontiert werden, die nicht abgedeckt sind. Mieter:innen, die ihre Heiz- und Nebenkosten nicht bezahlen können, riskieren die Kündigung.
In der Regel werden jetzt im September/Oktober die Heiz- und Nebenkosten-Abrechnungen verschickt.
Aus diesem Grund stelle ich dem Regierungsrat folgende Fragen:
- Hat sich der Regierungsrat schon Gedanken gemacht, wie er dem Problem begegnen will?
- Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass sich der Kanton bei aufgrund von gesteigerten Energiekosten ungedeckten Nachforderungen flexibel und unbürokratisch zeigen und die ungedeckten Kosten abgelten soll?
- Wenn nicht: Wäre es aus Sicht des Regierungsrates nicht möglich, die die EL ergänzenden kantonalen Beihilfen (§ 14 Verordnung betreffend Ergänzungsleistungen und kantonale Beihilfen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung) so anzupassen, dass auf einfaches Gesuch hin die aufgrund der gestiegenen Energiekosten von der EL nicht abgedeckten Kosten durch kantonale Beihilfen abgegolten werden könnten?
- Falls er Frage 2 und 3 mit Nein beantwortet: Welche konkreten Massnahmen hat der Regierungsrat vorgesehen, um EL-Bezüger:innen zu unterstützen, dass sie keine Kündigungen riskieren?
Patrizia Bernasconi (17)