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Interpellation betreffend neuem Gutachten zur Aufsichtsstruktur der Christoph Merian Stiftung
Die Aufsicht über die CMS haben die Einwohnergemeinde (Regierungsrat/Grosser Rat) und die Bürgergemeinde (Bürgerrat/Bürgergemeinderat) am 6.6.1876 in einem Ausscheidungsvertrag geregelt. Zudem betrifft die Aufsicht auch den CMS-Ertragsanteil der Einwohnergemeinde. Und deshalb ist dieses Gutachten mit den entsprechenden Empfehlungen für die Einwohnergemeinde von zentralem Interesse. Mit grosser Irritation mussten wir feststellen, dass die Bürgergemeinde das Gutachten nur der Christoph Merian Stiftung zur Stellungnahme unterbreitet hat – und dass das Gutachten nur von der Bürgergemeinde behandelt wird. Es ist bis jetzt nicht vorgesehen, dass die Einwohnergemeinde als Vertragspartner der Bürgergemeinde in dieser wichtigen CMS-Aufsichts-Sache involviert wird.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Hat der Regierungsrat das genannte Gutachten zur Stellungnahme erhalten?
- Wenn ja: Welche Schlüsse zieht er daraus?
- Wenn nein: Ist der Regierungsrat bereit, bei der Bürgergemeinde zu intervenieren und um Zustellung des CEPS-Gutachtens und um Einladung zur Stellungnahme (zum Gutachten) durch die Einwohnergemeinde zu bitten? Wenn nicht, warum?
- Ist der Regierungsrat bereit, die Bürgergemeinde auf den im Jahre 1876 gemeinsam abgeschlossenen Ausscheidungsvertrag betreffend CMS-Aufsicht hinzuweisen? Wenn nicht, warum?
- Wie definiert der Regierungsrat seine Verantwortung im Zusammenhang mit der Aufsicht der CMS?
- Was ist das Ergebnis des in Aussichtgestellten Austauschs mit der Bürgergemeinde betreffend das Thema «Zeitgemässheit des Ausscheidungsvertrages von 1876» (siehe Antwort des RR, Ziff. 6 zur schriftliche Anfrage 23.5377)?
Nicola Goepfert (74)