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Interpellation betreffend Basler Polizei setzt sich mit Test von Drohnen über den Grossen Rat hinweg
Erst am 24. Januar 2024 lehnte der Grosse Rat mit 55 zu 32 Stimmen einen Anzug (23.5577) deutlich ab, welcher den Ausbau von Drohneneinsätze durch die Kantonspolizei forderte. Das Vorgehen der Basler Regierung ist vor diesem Hintergrund höchst fragwürdig. Zudem scheinen einige wichtige Fragen ungenügend geklärt zu sein. Deshalb bitte ich den Regierungsrat um ausführliche Beantwortung folgender Fragen:
Warum stimmt der Regierungsrat dem Test zum Einsatz von Drohnen zu, obwohl sich der Grosse Rat erst von wenigen Monaten deutlich dagegen ausgesprochen hatte?
Warum bekommt Regierungsrätin Eymann von Gesamtregierungsrat freie Hand, wenn sie den Willen des Grossen Rates übergeht?
Wurden bisher bereits Drohnen eingesetzt? Wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage?
Wurden am 1. Mai 2023 und 2024 Drohnen eingesetzt? Wenn ja, von wem, zu welchem Zweck du auf welcher gesetzlichen Grundlage?
Fliegen die Drohnen so nah am Boden, dass die versprochene farbliche Kennzeichnung tatsächlich erkennbar ist? Wenn ja, ist das nicht gefährlich?
Die Bevölkerung soll durch die spezifische Kleidung oder Kennzeichnung der Pilot:innen, auf den laufenden Einsatz und die laufende Videoüberwachung sowie auf die Aufnahmeaktivität hingewiesen werden. Der Flugradius einer Drohne ist jedoch deutlich grösser als nur die unmittelbare Nähe zu den Pilot:innen. Wie wird sichergestellt, dass tatsächlich alle Personen über die laufende Videoüberwachung informiert werden, welche auch davon betroffen sind?
Das IDG schreibt ein Reglement für das Videoüberwachungssystem vor. Wo werden diese und den Bericht des Datenschutzbeauftragten veröffentlicht?
Wann und wo wird die Auswertung des Pilotversuchs veröffentlicht?
Nicola Goepfert (74)