Interpellation Beat Leuthardt: Schikaniert das JSD am Aeschenplatz Tram-Fahrgäste und Fahrpersonal?

Seit über 100 Jahren hält Tram 15 am Aeschenplatz am selben Ort. Seit Langem findet dort auch der Personalwechsel statt. Jahrelang setzten die BVB dort in Rtg. Gundeli-Bruderholz einen kleinen zeitlichen Aufenthalt von rund einer Minute ein. Dies dient dem Ausgleich von Verspätungen, der Stärkung der Fahrplanstabilität und ermöglicht die Ablösungen. Von dieser «Stelze» profitierten u.a. auch Anschlussreisende aus Rtg. Bahnhof SBB und an der Heiliggeistkirche.

Doch vor einem guten Jahr hat das JSD gegenüber den BVB offenbar die Aufhebung dieser Stelze verfügt. Seither müssen die BVB die Aufenthaltszeit von Tram 15 am Aeschenplatz minimieren und den Personalwechsel aufheben. Der Zeitausgleich hat nun bei der nachfolgenden Haltestelle Denkmal stattzufinden.

Als Folge können am Aeschenplatz keine Anschlüsse mehr aus Richtung Bahnhof SBB abgewartet werden. Dafür steht der Tramzug dann am Denkmal «sinnlos» herum und wartet seine Abfahrtszeit ab. Dies führt u.a. im Tram selbst zu Unmutsäusserungen bei Fahrgästen, die zudem um ihren Anschluss an der Heiliggeistkirche an Tram 16 fürchten.

Zusätzlich belastet ist durch die JSD-Verfügung zudem das Fahrpersonal. Von früh bis spät müssen die Wagenführer/innen nun vom Aufenthaltsraum am Aeschenplatz, wo sie ihre gesetzliche Pause verbringen, zum Dienstantritt an die Haltestelle Denkmal wechseln. Beim Abtreten gilt derselbe Umweg. Erschwerend kommt hinzu, dass Ablösungen häufig in der Gegenrichtung eingeplant sind.

Zur Begründung hört man aus JSD-Kreisen bloss vage Hinweise auf eine «Sicherheitslage» sowie, dass der motorisierte Fliessverkehr nicht bzw. «nicht übermässig» aufgehalten werden dürfe. Der Verdacht liegt nahe, dass das JSD vor Jahresfrist in einer Art vorauseilenden Gehorsams Konzessionen gegenüber den Autoinitiativen machen wollte. Spätestens mit deren massiver gestrigen Ablehnung hätte sich allerdings der JSD-Gedanke «MIV vor Tram» erledigt.

Ich frage daher die Regierung an:

  1. Wieso entzieht das JSD den Fahrgästen von Tram 15 am Aeschenplatz ihren Anspruch auf betrieblich angemessenen Fahrgastwechsel sowie die Chance auf Zufallsanschlüsse aus Rtg. Bahnhof SBB?
  2. Wieso entzieht das JSD dem Personal von Tram 15 am Aeschenplatz die Möglichkeit einer kunden- und arbeitnehmerfreundlichen Dienstablösung nahe an ihrem Aufenthaltsraum?
  3. Welche Instanz innerhalb des JSD hat dies verfügt? Aufgrund welcher gesetzlicher Grundlage?
  4. Ist die Verfügung eine Konzession an die Autolobby?
  5. Hat der Vorsteher des JSD vom Vorgang und von einer formellen Verfügung Kenntnis?
  6. Stellt er die Priorität zulasten des Autos und zugunsten des fahrenden oder des haltenden Trams, insbesondere an Haltestellen ohne oder nur teilweise mit Halteinseln, infrage?
  7. Ist er bereit, die Sachlage angesichts des klaren gestrigen Nein zu den Autoinitiativen neu zu prüfen?
    1. im Lichte des Verhältnismässigkeitsprinzips?
    2. im Lichte des kt. verfassungs- und gesetzmässigen Anspruchs auf Priorisierung des OeV?
    3. im Lichte des im SVG festgeschriebenen Tram-Vortrittsrechts insbesondere an Haltestellen?
  8. Ist er falls nötig bereit, zum Schutz von Fahrgästen und Personal den Fliessverkehr auf der zweiten Vorsortierspur zu verlangsamen oder ggf. die zweite Auto-Spur zugunsten einer Verbreiterung der Haltestelle für Tram 8, 10 und 11 abzubauen?
  9. Welche unentgeltlichen Rechtsmittel stehen bei abschlägiger Antwort aus dem JSD zur Verfügung: 
    1. den Fahrgästen?
    2. dem Personal und seinen Personalverbänden?
    3. Drittpersonen, welchen daran gelegen ist, die OeV-Priorität zu verteidigen?

Beat Leuthardt