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Interpellation Beat Leuthardt: Desaströse Arbeitsbedingungen und Mauscheleien mit Subunternehmen in der Kehrichtverbrennungsanlage der IWB
Demnach wurde dem mit dem aktuellen Projekt beauftragten Unternehmen «Naftomontaz Serwis» bereits früher eine Geldstrafe auferlegt, weil es die geltenden Sorgfaltspflichten nicht eingehalten und gegenüber ihren Arbeitnehmenden gegen das Arbeitsrecht verstossen hatte, Stichworte: Unterschreitung des Mindestlohns, fehlende Lohnzahlungen und falsche Einstufungen von Mitarbeitenden.
Bei den aktuellen Revisionsarbeiten in der Kehrichtverbrennungsanlage wurde der Auftrag mittels Submission an die «Martin AG» vergeben, die wiederum die «Steag» beauftragt hat, Teile der Arbeiten durchzuführen, was diese weiter nach unten an die polnische «Naftomontaz Serwis» delegiert hat.
Das Entsendegesetz sieht eine klare subsidiäre Haftung des Erstunternehmers für seine Subunternehmer vor. Womöglich deswegen halten sich, was die offenbar wiederholten arbeitsrechtlichen Verfehlungen von «Naftomontaz Serwis» angeht, aktuell alle involvierten Unternehmen bedeckt und drücken sich vor ihrer Verantwortung.
Die IWB können sich nicht vor der Verantwortung drücken, sind sie doch gemäss Leistungsvereinbarung mit dem Kanton an das Submissionsgesetz gebunden und müssen bei grösseren Beschaffungen die Fachstelle Submission des Baudepartementes miteinbeziehen, um genau solche Szenarien zu unterbinden.
Zurecht fordert die Gewerkschaft «Unia Region Aargau-Nordwestschweiz», dass die Verantwortlichkeiten umfassend aufgedeckt werden, insbesondere was die problematischen Auftragsvergaben und die Bewilligungsverfahren angeht, insbesondere mit Bezug auf die Entsendung sowie die Nacht- und Sonntagsarbeiten.
Ich bitte den Regierungsrat zeitnah um Auskunft zu diesen Verantwortlichkeiten:
- Nach welchen Kriterien ist der genannte Revisionsauftrag vergeben worden?
- Haben die IWB ihre Pflichten erfüllt? Falls ja, wieso kam es zu diesem Desaster?
- War das BD in die Zusammenarbeit einbezogen?
- Hat das WSU die Einhaltung der Bedingungen in genügendem Masse überwacht?
- Weshalb hat das Amt für Wirtschaft und Arbeit einem bereits aktenkundigen und aufgrund von Arbeitsrechtsverletzungen gebüssten Unternehmen kein Verbot auferlegt und stattdessen weitere Entsendemeldungen akzeptiert?
- Wurde den Unternehmen eine Bewilligung für Sonntags- und Nachtarbeit erteilt? Falls ja, wann und aus welchen Gründen wurde Sonntags- und Nachtarbeit bewilligt?
- In welchen Zuständigkeitsbereich fällt die Kontrolle der Einhaltung der Richtlinien des Arbeitsgesetzes? Werden in Fällen von erteilter Bewilligung für Sonntags- und Nachtarbeit die entsprechenden Betriebe gesondert geprüft?
Beat Leuthardt, BastA! (73)