Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht – die Kostenbremse-Initiative zielt daneben
Was will die Initiative?
Falls die Gesundheitskosten weiter wie bis anhin steigen und über einem Fünftel der Lohnentwicklung zu liegen kämen, würde die Möglichkeit einer Kostenbremse zum Tragen kommen. Der Bund soll mit den Kantonen, Krankenversicherungen und den Leistungserbringern Anreize schaffen, damit die Entwicklung der Gesundheitskosten auf dem Niveau der Lohnentwicklung zum Liegen kommen. Falls aber nach zwei Jahren oder bei Untätigkeit der Beteiligten die Kostenentwicklung die Löhne um 20% übersteigen, kommt die Kostenbremse zwingend zum Tragen. Der Bund würde dann die entsprechenden Massnahmen zur Senkung der Kosten treffen. Wie er das machen würde, bleibt jedoch völlig offen – und genau hier besteht das grosse Problem.
Gut gemeint ist, dass die Akteure im Gesundheitswesen, die üblicherweise vor allem auf ihren eignen Vorteil bedacht sind, vom Bund gesetzlich verpflichtet werden könnten, endliche konkrete Massnahmen einzuleiten, um die Gesundheitskosten zu senken. Das alleinige Anbieten von Anreizen hat bis anhin kaum zu tieferen Kosten geführt.
Schlecht gemacht ist, dass völlig offen und überhaupt nicht definiert ist, welche Massnahmen auf der Ebene des Krankenversicherungsgesetzes schlussendlich ergriffen werden würden. Die Gefahr ist gross, dass auf Kosten der Grundversorgung gespart werden wird und Leistungen der Grundversicherung abgebaut werden.
Zudem werden mit dieser Initiative die Gesundheitskosten an das Wirtschaftswachstum gekoppelt, was aus gemeinwohlorientierter Sicht nicht sinnvoll ist. Die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung muss unabhängig vom Wirtschaftswachstum sichergestellt werden. Der grösste Kostenfaktor in den Spitälern und Kliniken sind die Personal- und Lohnkosten und hier kann aufgrund der Notwendigkeit der medizinischen Versorgung kein Abbau erfolgen. Es drohen sonst eine Zweiklassenmedizin und ein weiterer Anstieg der selbstgetragenen Gesundheitskosten.
Die Krankenkassen hätten mit dieser Regelung die Kostenbremse schon seit längerem umsetzen müssen und die Grundversorgung hätte bereits reduziert werden müssen. Dies hätte zur Folge gehabt, dass heute ein Teil der medizinischen Versorgung zu einem Privileg für Zusatzversicherten geworden wäre. Die Kostenbremse-Initiative berücksichtigt zudem nicht, dass mit der zunehmenden Alterung der Bevölkerung und dem technischen Fortschritt die Gesundheitskosten ansteigen können.
Deshalb ein Nein zur unausgegorenen Kostenbremse-Initiative.
Oliver Bolliger, Grossrat und Präsident der Gesundheits- und Sozialkommission Basel