Spielsucht ist kein Vergnügen

Motion von Oliver Bolliger betreffend sinnvoller Regulierung von Geldspielautomaten im Kanton Basel-Stadt.

 

Der Grosse Rat hat an der Juni-Sitzung das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (EG BGS) sowie das Gesamtschweizerische Geldspielkonkordat (GSK) und die interkantonale Vereinbarung betreffend der Durchführung von Lotterien (IKV) angenommen. In der Debatte wurde deutlich, dass die Wieder-Einführung der Glückspielautomaten auch von vielen Befürwortenden sehr kritisch beurteilt wird. Nur die Tatsache, dass es nicht möglich war, die Geldspielautomaten weiterhin gesondert zu verbieten, hat dazu geführt, dass das Einführungsgesetz in unveränderter Form angenommen wurde.

Die Einführung von Geldspielautomaten nach einem Verbot von über 40 Jahren ist aus Sicht der Suchtprävention eine Katastrophe. Auch wenn die neuen Geldspiel-Automaten so programmiert sind, dass der Anteil „Geschicklichkeit“ gegenüber dem „Glück“ höher ausfallen muss, als die bisherigen reinen Glückspielautomaten – bleibt es eine Spiel-Maschine in einem speziellen Setting mit einer gefährlichen Spieldynamik. Das Potential einer Suchtentwicklung ist auch bei den neuen Geschicklichkeits-Spielautomaten deutlich vorhanden – besonders betroffen sind junge männliche Erwachsene mit wenig Einkommen und oft auch mit Migrationshintergrund. Zudem bleibt es Tatsache, dass die Automaten die Kaufkraft von den Spielenden verschluckt und dies ist gerade in wirtschaftlichen schwierigen Zeiten sehr bedenklich.

Der Jahresbericht 2020 der Abteilung Sucht zur Suchtpolitik und Monitoring des Suchtbereichs belegt, dass die Anzahl Personen, die sich wegen einer Glückspielproblematik 2019 in Behandlung begeben haben, weiter angestiegen ist. Im Suchtpanorama spricht Sucht Schweiz von rund 192‘000 Personen, die in der Schweiz exzessiv spielen. Die Glückspielsucht ist ein gesellschaftliches Problem mit grossen finanziellen und sozialen Auswirkungen auf den Einzelnen und dessen Umfeld. Regulierende und schadensmindernde Massnahmen sind deshalb auf verschiedenen Ebenen dringend angezeigt.


Aus diesen Gründen fordert der Motionär den Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt dazu auf:

  1. Schadensmindernde Begleit-Massnahmen bei der Umsetzung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Geldspiele mit den Fachstellen zu entwickeln.
  2. Die Zulassung der Geschicklichkeits-Geldspielautomaten von einer Beschränkung der maximalen Spielzeit sowie der maximal eingesetzten Geldsumme abhängig zu machen. Es muss definiert werden, wie hoch der maximale Einsatz-Betrag ausfallen darf, der in einer bestimmten Zeit verspielt werden kann.
  3. Die Verfügbarkeit der Geldspielautomaten im Kanton Basel-Stadt muss geregelt werden (z.B. maximale Anzahl in Quartieren und maximale Anzahl in Restaurants und Gaststätten).
  4. Regulierende Massnahmen zu definieren, welche von den Betreibern der Geschicklichkeits-Geldspielautomaten zu erfüllen sind, um eine Lizenz im Kanton zu erhalten und diese muss regelmässig überprüft werden.
  5. Die Zulassung von Geschicklichkeits-Geldspielautomaten zwingend mit Spiel-Automaten ohne möglichen Geldgewinn zu kombinieren.
  6. Bargeldloses Spielen an Geldspielautomaten zu verbieten.
  7. Ein System zu etablieren, dass den Spielerschutz auch bei den Geschicklichkeits-Geldspielautomaten garantiert, damit z.B. Personen mit einer Spielsperre im Casino nicht an den Glückspielautomaten spielen können.
  8. Eine Abgabe aus den Einnahmen der Geschicklichkeits-Glückspielautomaten für den Fonds der Spielsuchtabgabe zu erheben.

Oliver Bolliger (41)