Feuerwerk: Ein schützenswertes öffentliches Interesse?

Mein Hund Frito (ständiger tierischer Beauftragter von BastA!) und ich sind uns für einmal einig: Uns würden da weitaus schützenswertere öffentliche Interessen einfallen …
Gleicher Meinung ist auch die von Tierschutzorganisationen ins Leben gerufenen Initiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk». Die Initiative hat das Ziel, den Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, zu verbieten. Gewisse Ausnahmen für Feuerwerk im Rahmen von Veranstaltungen von überregionaler Bedeutung werden dabei erlaubt. Der Vollzug der Vorschriften obliegt den Kantonen. So bleibt die bestehende Kompetenzenverteilung zwischen Bund und Kantonen in Sachen Feuerwerk gleich.
Der hohe Lärmpegel von Feuerwerk ist für Gesellschaft und Umwelt gleichermassen belastend. Kinder, Menschen mit Kriegstraumata oder einer Angststörung leiden massiv unter dem jährlich wiederkehrenden hohen Lärmpegel rund um den 1. August und Neujahr.
Zudem verursacht das Abbrennen von Feuerwerk jährlich mehrere hundert Tonnen an Feinstaub. Dies entspricht 2 bis 3% der jährlichen Feinstaubemissionen der ganzen Schweiz.
In Zeiten der Klimakrise verschärft sich zudem die Situation durch die erhöhte Brandgefahr. Und nicht nur für Menschen, Klima und unsere Wälder hat Feuerwerk erhebliche Nachteile: Auch die Tierwelt ist durch den hohen Lärmpegel und die damit verbundene Stress- und Angstbelastung gefährdet. BastA! (inklusive Frito) befürwortet daher die Initiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk».
Dario Tancredi, Parteisekretariat BastA!
