FDP zieht alle Register, um Vermögende zu schützen

Am 14. Oktober wurde der Grosse Rat darüber in Kenntnis gesetzt, dass die FDP den Grossratsbeschluss zur Initiative Erben fürs Wohnen vor das Appellationsgericht zieht.

«Die FDP scheint grosse Angst vor unserer Initiative ‹Erben fürs Wohnen› zu haben», erklärt Oliver Bolliger, Mitglied des Initiativkomitees und Präsident BastA!.

Bereits während der Grossratsdebatte vom 9. September versuchten Vertreter der Bürgerlichen, die Initiative ans Appellationsgericht überweisen, weil sie der Meinung sind, dass die Initiative rechtlich nicht zulässig sei. Sowohl der Regierungsrat als auch eine deutliche Mehrheit des Grossen Rates sehen dies anders.

Anstatt zu akzeptieren, dass der parlamentarische Weg eingehalten wird, hat ein Vertreter der FDP Riehen eine private Beschwerde eingereicht und verzögert somit das Anliegen.

«Der FDP geht es nicht um die rechtliche Zulässigkeit, sondern darum die Bankkonten der Vermögenden zu schützen», erklärt Leon Bürgin, Co-Präsident JUSO Basel-Stadt und Mitglied des Initiativkomitees. «Das ist ein respektloses und asoziales Manöver gegenüber der Bevölkerung, die bezahlbaren Wohnraum braucht», so Bürgin weiter.

«Die FDP will die Abstimmung über eine Wiedereinführung der Erbschafssteuer verzögern und greift zu allen Mitteln», fasst Oliver Bolliger die Taktik der FDP zusammen.

Die beiden Parteien halten fest: «Wir werden weiterkämpfen für alle, die bezahlbaren Wohnraum brauchen.»