Sechs Monate nach der Abstimmung zum Geldspielgesetz (BGS) vom 10. Juni 2018 hebt der Bundesrat die Verpflichtung der Casinos mit Sucht-Fachstellen zusammenzuarbeiten auf und dies obwohl er vor der Abstimmung versprochen hat diesen Schutz für Spieler*innen zu erhalten.
Gemäss Medienmitteilung von Sucht-Fachverbänden und der Schuldenberatung Schweiz vom 8. November 2018 hat der Bundesrat mit der neuen Geldspielverordnung (VGS) die verpflichtende Zusammenarbeit zwischen Casinos und Suchthilfe definitiv gestrichen. Mit der neuen Verordnung ist es den Casinos zukünftig freigestellt, ob sie mit den Einrichtungen der Suchthilfe bei übermässigem Glückspiel zusammenarbeiten wollen oder nicht. Dadurch wird der Schutz der Spieler*innen abgebaut und stark geschwächt.
Der Entwurf der Geldspielverordnung vor der Abstimmung sah einen weitreichenden Schutz für Spieler und Spielerinnen vor und die Sucht-Fachverbände haben sich u.a. aufgrund dieser Versprechen entschlossen, das Referendum nicht zu unterstützen, auch wenn das Geldspielgesetz nicht ihren Wünschen entsprach.
Das Casino Basel hat seit Beginn der 2000er Jahre ein Sozialkonzept und eine enge Zusammenarbeit mit den Universitären Psychiatrischen Kliniken. Diese Zusammenarbeit ist für den Schutz der Spieler*innen existentiell – von den negativen Auswirkungen sind rund 20% der Spieler*innen direkt oder indirekt betroffen. Die finanziellen und sozialen Kosten der Glückspielsucht sind enorm und verursachen Kosten von jährlich rund 600 Millionen Franken.
Aufgrund der hohen negativen Folgen der Glückspielsucht, bitte ich den Regierungsrat folgende Fragen zu beantworten: