Bundesverwaltungsgericht rügt Nachrichtendienst des Bundes

Nach rund zwei Jahren Verhandlungsdauer kam das Bundesverwaltungsgericht zu dem Ergebnis, dass der Nachrichtendienst des Bundes keine ausreichende Begründung geliefert hat, um der Partei BastA! Auskünfte, die im Zusammenhang mit der Untersuchung der GPDel stehen, zu verweigern. (Gemeinsame Medienmitteilung von BastA! und Grundrechte.ch)

Das Bundesverwaltungsgericht hebt die Verfügung des Nachrichtendiensts des Bundes vom 20. August 2020 auf und fordert vom den NDB eine erneute Prüfung. Es hält fest, dass der Nachrichtendienst seinen Entscheid unzureichend begründet, in dem er weder die Art der fraglichen Dokumente angegeben, noch deren lnhalt und (damit) die einer Auskunft entgegenstehenden lnteressen umschrieben hat. "Die gesetzlich geforderte lnteressenabwägung wurde nicht transparent gemacht."

"Das Gericht hält klar fest, dass der Nachrichtendienst des Bundes die Einsicht in Dokumente nicht verweigern darf, ohne dass dafür überwiegende Gründe bestehen und ohne dass solche Gründe nachvollziehbar dargelegt werden. Die informationelle Selbstbestimmung ist ein Grundrecht, das nicht einfach so beiseite geschoben werden darf", erklärt Viktor Györffy von grundrechte.ch.

Auch BastA! zeigt sich erfreut über das Urteil. "Zwar wissen wir zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht, welche Informationen so vertraulich sein könnten, dass man uns diese nicht mitteilen dürfte, wir sind aber zuversichtlich, dass die erneute Prüfung Aufschluss darüber gibt", hält Nicola Goepfert, Co-Präsident BastA! fest.

Grundrechte.ch und BastA! halten das Urteil für wegweisend, da es auch andere Personen und Vereine ermutigt, sich gegen willkürliche Staatsschnüffelei zur Wehr zu setzen.

"Allein die Dokumente, die wir erhalten haben, zeigen, dass die Praxis des Nachrichtendiensts nicht mit seiner eigenen Rechtsgrundlage vereinbar ist. Die nachrichtendienstliche Überprüfung der Tageszeitungen und Online-Artikel führt zu einer gigantischen Datenmasse, die über Volltextsuche personenspezifisch erschliessbar ist. Man muss davon ausgehen, dass aufgrund dieser fragwürdigen Arbeitsweise auch zahlreiche Politiker*innen der "extremen Mitte" ihre eigene Fiche haben“, fasst Nicola Goepfert zusammen.

"Die Kombination aus Anhäufung von Datenbergen und intransparenter Arbeitsweise gefährdet unsere Grundrechte. Daher bleibt es eine zentrale zivilgesellschaftliche Aufgabe, genau hinzuschauen und die Geheimdienste in die Schranken zu weisen, damit sie sich nicht weiter verselbstständigen und das aushöhlen, was sie zu schützen vorgeben: unsere Demokratie" so Viktor Györffy, Präsident von grundrechte.ch.