Bürgergemeinderat: Wahlpraxis wirft Fragen auf

Bürgergemeinderätin Brigitta Gerber reichte gestern eine Interpellation zur Wahlpraxis des Bürgergemeinderats ein. Ziel der Interpellation ist eine Klärung betreffend möglicher Verstösse zur Gewaltentrennung.

Bei der letzten Wahl der 40 Mitglieder des Bürgergemeinderates vom 21. Mai 2017 haben unter anderem auch amtierende Mitglieder des Bürgerrates kandidiert. Auf den entsprechenden Wahllisten wurden sie mit der Bezeichnung «bisher» aufgeführt, obwohl sie – als Exekutivmitglieder - nicht dem Bürgergemeinderat (Legislative) angehörten.

«Zentral für funktionierende Demokratien ist die Gewaltentrennung. Umso erstaunlicher ist, dass ein Gremium wie der Bürgergemeinderat bei der Parlamentswahl Exekutive und Legislative vermischt. Bei den letzten Wahlen wurden auch Exekutivmitglieder mit «bisher» aufgeführt», fasst Brigitta Gerber zusammen.

Erfahrungsgemäss erzielen bisherige Parlamentsmitglieder deutlich bessere Ergebnisse als neue Kandidierende (ca. 600 – 800 zusätzliche Stimmen). Diese Praxis geht vor allem zu Lasten des Grünen Bündnisses (BastA! / Grüne), aber auch der Linken insgesamt.

«Das scheint mir demokratietheorietisch fragwürdig – und verschafft zudem einseitige Vorteile zu Gunsten der Bürgerlichen. Gleichlange Spiesse für alle!», erklärt Brigitta Gerber, Bürgergemeinderätin.

Nur 2 Bürgerratsmitglieder gehören der Linken an, nämlich der SP. Nutzniesser dieser Praxis sind primär die bürgerlichen Parteien (CVP, LDP, FDP, SVP und GLP), welche – entgegen dem Proporz – bekanntlich 5 VertreterInnen im Bürgerrat für sich beanspruchen.