Bericht aus dem Grossen Rat: Viel Arbeit vor der Sommerpause

Der Juni ist im Grossratsalltag immer sehr intensiv und das war auch in diesem Jahr so. An vier Sitzungstagen wurden neben der Jahresrechnung 2026 und dem Bericht der Geschäftsprüfungskommission zahlreiche weitere Sachgeschäfte behandelt.

Heidi Mück und Patrizia Bernasconi

Aus Sicht der BastA!-Fraktion gehörte die Behandlung unserer Motionen zur Stärkung der Grund- und Menschenrechte in der Administrativhaft. Die drei Motionen wurden vom Regierungsrat ganz unterschiedlich beurteilt und können deshalb als Lehrstück für den Umgang mit dem verbindlichsten aller parlamentarischen Instrumente dienen:

Bei der Motion «betreffend grundrechtskonformen Internetzugang in der Administrativhaft» beantragte der Regierungsrat, ihm diese Motion zur Erfüllung zu überweisen. Das Problem des fehlenden selbstbestimmten Internetzugangs in der Administrativhaft wurde erkannt und der Regierungsrat ist bereit, hier Abhilfe zu schaffen. Die Motion wurde, da kein gegenteiliger Antrag gestellt wurde, ohne Abstimmung an den Regierungsrat überwiesen. Motionärin Franziska Stier nutzte die Gelegenheit jedoch, um den Grossrät:innen und dem Regierungsrat aufzuzeigen, wie belastend und mit starken psychischen Auswirkungen verbunden die Administrativhaft für die Betroffenen ist.

Die zweite Motion «betreffend Gewährung einer unentgeltlichen Rechtsvertretung ab 10 Hafttagen für alle Haftarten bei fehlenden finanziellen Mitteln», wurde intensiver diskutiert. Der Regierungsrat stellte sich auf den Standpunkt, dass die geltende Regelung und Praxis den Rechtsschutz von Personen in Administrativhaft in ausreichendem Masse gewährleisten. Die bestehenden Instrumente mit der richterlichen Haftprüfung, der bedarfsorientierten Rechtsverbeiständung sowie der niederschwelligen Rechtsberatung vor Ort würden den Rechtsschutz der Betroffenen sicherstellen. Er beantragte mit dieser Begründung, die Motion nicht zu überweisen. Die ablehnende Haltung wurde von Rednern der LDP und der SVP mit schwachen und schwammigen Argumenten unterstützt. Der Motionär Nicola Goepfert hielt in der Debatte dagegen und wurde durch Jurist:innen der SP und der Grünen unterstützt. Es wurde mehrfach betont, dass eine Administrativhaft nicht aufgrund einer Straftat verhängt wird und dass deshalb Menschen in Administrativhaft, genau wie in der Strafverfolgung, das Recht auf anwaltliche Unterstützung haben sollen. Die Motion wurde mit 51 zu 40 Stimmen überwiesen und die Regierung hat nun zwei Jahre Zeit, um die Forderung umzusetzen.

Die dritte Motion «betreffend Kinderrechte umsetzen: für ein Verbot ausländerrechtlicher Administrativhaft für Minderjährige im Kanton Basel-Stadt» erklärte der Regierungsrat in seinem Bericht für rechtlich unzulässig, da ein kantonales Verbot von ausländerrechtlicher Administrativhaft für Minderjährige eine vom Bundesrecht vorgesehene Massnahme kategorisch ausschliessen würde. Damit verstosse die Motionsforderung gegen höherrangiges Recht.

Das Argument der rechtlichen Unzulässigkeit ist ein bewährtes Killerargument des Regierungsrats für Forderungen, die er nicht umsetzen will. In solchen Fällen wird dann oft nur über die rechtliche Zulässigkeit gestritten und nicht mehr über die eigentliche Forderung diskutiert. Um dies zu vermeiden, entschloss sich die Schreibende als Motionärin, die Motion in einen Anzug umzuwandeln - ein weniger verbindliches Instrument, mit dem der Regierungsrat lediglich darum gebeten wird, «zu prüfen und zu berichten». In der Debatte wurde das Anliegen neben Vertreter:innen der SP und der Gründen erstaunlicherweise auch von einem Vertreter der SVP unterstützt. Er nannte es eine humanitäre Frage, ob man Kinder und Jugendliche einsperrt, ohne dass sie eine Straftat begangen haben, und schloss daraus, dass es kein exklusiv linkes Anliegen sei, denn Humanität sei auch im Bürgertum fest verankert. Nur ein Vertreter der LDP sprach sich gegen die Überweisung als Anzug aus. Seine Argumentation war aber dermassen schwach, dass es klar war, dass es ihm im letzten Votum seiner Amtszeit vor allen darum ging, sich öffentlich zu loben und zu verabschieden. Diesen immer wortreichen, aber inhaltsarmen Redebeiträgen weinen wir keine Träne nach …

Am Ende wurde die Motion mit 67 gegen 23 Stimmen als Anzug überwiesen und im Nachhinein ärgerte ich mich, dass ich bei diesem klaren Resultat nicht auf der Überweisung als Motion beharrt hatte!

Heidi Mück, Grossrätin