Auf dem Maienbühl tickt eine Zeitbombe

Symbolbild, Quelle Pixabay
Die Geschichte der beiden Deponien ist relativ gut dokumentiert. Deshalb sind die Unterlassungen und Mängel bei deren Befüllung bekannt. Wir wissen, dass der Deponiewart von Maienbühl von den Lieferanten keine Begleit oder Lieferscheine entgegengenommen hat; wir wissen, dass ein Transporteur, der befugt war, Blechtonnen der Roche «mit stark riechenden Chemieabfällen» in Mönden abzulagern, nachweislich ohne schriftliche Genehmigung die Grube in Maienbühl beliefert hat; und wir wissen, dass abgelagerte Abfälle von der benachbarten Parzelle der Gebrüder Baier über die Steinbruchwand in den Steinbruch gelangten. Aber wir wissen heute nicht, wer welches Material in welche Gruben gekippt hat und in welcher Menge. Aufgrund von Interviews ist lediglich bekannt, dass in der ersten Hälfte der 1960er Jahre die problematischsten Abfälle angekarrt wurden. Zudem sind als Inhalt des Deponiekörpers Hauskehricht, Kadaver, Altöl, Industrie abfälle und pharmazeutische Abfälle belegt.
Wir wissen nicht, was in den Deponien schlummert
Kurz gesagt: Wir haben höchstens eine Ahnung davon, was in den beiden Gruben schlummert und unser Grund und Trinkwasser bedroht. Eine Überwachung der toxischen Altlasten reicht eigentlich nicht. Wenn Blechtonnen durchrosten und das Gift ins Grundwasser dringt, nützt das nichts. Dann ist es zu spät.
Immerhin wurde von 2009 bis 2018 die Deponie Maienbühl altlastenrechtlich überwacht. Im Abstrom der Deponie wurden jedes Jahr geringe Mengen von Ammonium, Benzol oder Crotamitonderivat gefunden. Trotzdem wurde im November 2019 die Deponie aus der Überwachung entlassen. Laut Altlastenverordnung ist dies möglich, wenn nach mehrjähriger Überwachung aufgrund des Schadstoffverlaufs mit grosser Wahrschein lichkeit kein Sanierungsbedarf zu erwarten ist. Bei den erhobenen Messwerten bei der Deponie Maienbühl könnte man zu diesem Schluss kommen.
Aber: Seit 2018 kennt die Altlastenverordnung auch eine Nulltoleranz für Grundwasserschutzzonen. Ein belasteter Stand ort ist dann sanierungsbedürftig, wenn er Grund wasserfassungen von öffentlichem Interesse mit Schadstoffen über der Bestimmungsgrenze verunreinigt. Dies ist bei der Hinteren Auquelle der Fall. Die dort nachgewiesenen Giftstoffe stammen aus der Deponie Maienbühl. Diese wäre somit sanierungsbedürftig, wenn ein öffentliches Interesse an der Grundwasserschutzzone der Hinteren Auquelle besteht.
Nur noch eine Gemeindeinitiative kann diesen Wahnsinn stoppen
Der Gemeinderat des «grünen Dorfs» löst dieses Problem indem er das «öffentliche Interesse» beendet zwar elegant aber grob fahrlässig: Auf die Hintere Auquelle, die bisher als Trinkwasserreserve vorgesehen war und deren Leitung sanierungsbedürftig ist, wird einfach verzichtet und die Grund asserschutzzone aufgehoben. Mit diesem «Buebetrickli» sind die Deponien kein Sanierungsfall und dürfen weiterhin ihr Gift ins Wasser lassen.
Die von 14 EinwohnerrätInnen unter zeichnete Motion Spring wollte das nicht hinnehmen und forderte vom Gemeinderat eine Detailuntersuchung der Altlasten. Eine geschlossene rechts bürgerliche Mehrheit aus SVP, CVP, FDP und LDP im Einwohnerrat verhinderte am 21. September mit 19 zu 18 Stimmen (durch den Stichentscheid des Einwohnerrats präsidenten) die Überweisung an die Ge mein de exekutive. Die bürgerlichen PolitikerInnen nehmen in Kauf, dass unser Grund und Trinkwasser über Generationen gefährdet ist. Jetzt gibt es nur noch eine Möglichkeit diesen Wahnsinn zu stoppen: eine Gemeindeinitiative. Das wird nicht einfach. Aber gemeinsam schaffen wir das!
Mike Gosteli, BastA! Einwohnerrat Riehen