Auch auswärtige Frauen brauchen Zugang zur Frauen-Notschlafstelle

Interpellation betreffend Zugang für auswärtige obdachlose Frauen zur Frauen-Notschlafstelle und der Umgang der Notschlafstellen mit Kältwellen

Seit dem 19. Dezember 2023 können obdachlose Frauen nicht mehr in der Frauen-Notschlafstelle an der Rosentalstrasse übernachten. Die Liegenschaft wird nun als Ganzes für die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden benötigt.

Bis zur Eröffnung eines neuen Standortes für die Frauen-Notschlafstelle, können obdachlose Frauen im Hotel du Commerce übernachten – nicht unweit vom bisherigen Standort. Das Übernachtungsangebot wurde jedoch um 10 Betten reduziert, so dass nur noch 18 Betten zur Verfügung stehen.

Mit dem Standortwechsel und der Bettenreduktion wurde auch eine neue Zugangs-Praxis für auswärtige Obdachlose eingeführt. Obdachlose Frauen, die nicht in Basel angemeldet sind, können auch mit Kostengutsprache zum auswärtigen Tarif oder bei Selbstzahlung nur noch eine Nacht bzw. drei Nächte (Wochenende) in der Notschlafstelle übernachten. Danach müssen sich die Frauen in ihren Wohngemeinden oder zur Abklärung eines Anspruchs um Nothilfe bei der Sozialhilfe melden. Diese Praxisänderung wird mit der Reduktion des Angebots begründet.

Es ist eine Realität, dass sich auswärtige obdachlose Frauen teilweise auch über einen längeren Zeitraum in Basel aufhalten. Diese nutzen die sozialen Einrichtungen der Schadensminderung und übernachten auch immer mal wieder in der Frauen-Notschlafstelle, um in dieser Kälte zu überleben. Die Einschränkung der Kostengutsprachen und der Aufenthaltsdauer führt bei diesen betroffenen Frauen und in Anbetracht, der derzeitigen Minustemperaturen zu einem hohen Mass an Verzweiflung, gefährdet ihre Gesundheit und ist nicht zu verantworten.

Der von Tonja Zürcher und Konsorten eingereichte und vom Parlament überwiesene Anzug betr. „Überprüfung und Erweiterung der Angebote für Obdachlose in der Stadt unabhängig von Anmeldekanton und Aufenthaltsstatus“ (P215513) fokussiert genau auf diese Fragestellungen und beauftragt die Regierung entsprechende Massnahmen vor allem auch im Winter zu prüfen.

Bezugnehmend auf die oben geschilderten Problemstellungen, bitte ich die Regierung um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Ist der Regierungsrat auch der Meinung, dass bei Minustemperaturen die getroffenen Einschränkungen der Zugänge und Kostenübernahmen bei der Frauen-Notschlafstelle für auswärtige obdachlose Frauen ausser Kraft zu setzen sind, um die Gesundheit der betroffenen Menschen sicherzustellen?
  2. Ist der Regierungsrat bereit  - wie in der  Stadt Lausanne (Plan Grand Froid) - im Winter bei Kältewellen, Schnee , eisigen Bisen und Minustemperaturen das Angebot der beiden Notschlafstellen (Männer und Frauen) ohne Einschränkungen zur Verfügung zu stellen und die Ausweitung bestehender niederschwelligen Anlaufstellen zu prüfen?
  3. Ist das aktuelle Bettenangebot in den beiden Notschlafstellen für eine solche Praxisänderung im Winter ausreichend oder müssten zusätzliche Betten zur Verfügung gestellt werden?
  4. Falls zusätzliche Betten benötigt würden, wo könnten diese zur Verfügung gestellt werden?
  5. Werden die aktuellen Öffnungszeiten der beiden Notschlafstellen verlängert, damit sich die von Obdachlosigkeit betroffenen Menschen länger in beheizten Räumen aufhalten können?
  6. Wie werden obdachlose Menschen in Basel auf das Angebot der Notschlafstellen und niederschwelligen Anlaufstellen aufmerksam gemacht?