Arbeitet die Kantonspolizei grundrechtskonform?

Die Basler Polizei hat am 25. November die Demonstration gegen Gewalt an Frauen gewaltvoll aufgelöst. Die Kundgebung wurde mittels Tränengas und Gummigeschossen zu einem Zeitpunkt aufgelöst, an dem Reden gehalten wurden und keine Bedrohung von den Demonstrationsteilnehmenden ausging.

Diesbezüglich reichte BastA! Co-Präsident zwei schriftliche Anfragen ein. „Ich bezweifle, dass die Praxis der Polizei grundrechtskonform ist. Zudem beobachte ich einen zu leichtfertigen Einsatz von Gummischrot und Tränengas, bei dem sich die Polizist:innen der Gefahr, welche von diesen Mitteln ausgehen, nicht bewusst zu sein scheinen.“

Die erste Anfrage betrifft die Verhältnis- und Rechtmässigkeit, so rigoros gegen nicht bewilligte Demonstrationen vorzugehen. „Die Begründung der Kantonspolizei, es sei vorgewarnt worden, weshalb die Teilnehmenden selbst schuld seien, erinnert leider geradezu typisch an Aussagen von Tätern bei häuslicher Gewalt und kann so nicht akzeptiert werden“, erklärt Goepfert. Die zweite Anfrage bezieht sich auf die Richtlinien zum Einsatz von Gummigeschossen. Zu beiden Vorstössen muss die Regierung in den nächsten drei Monaten schriftlich Stellung nehmen.