Basel soll Dublin-Ausschaffungen nach Kroatien aussetzen

Der Vorstoss fordert von Basler Regierung, zu prüfen, wie Dublin-Ausschaffungen nach Kroatien ausgesetzt werden können. Auslöser dafür sind die zahlreichen Dokumentationen über Menschenrechtsverletzungen und die systematischen Grundrechtsverletzungen durch den kroatischen Staat.

Gemäss Dublin-Abkommen ist in Europa jeweils der Staat für das Asylverfahren zuständig, in dem eine geflüchtete Person als erstes registriert wurde. Reist die Person anschliessend in ein anderes Land weiter, kann sie von dort wieder in das Erst-Land rückgeführt werden. Das Dublin-Abkommen sieht aber ein Selbsteintrittsrecht vor, das es Mitgliedstaaten ermöglicht, aus humanitären Gründen selbstbestimmt auf ein Asylgesuch einzutreten.

Während in der Schweiz das Staatssekretariat für Migration (SEM) über eine Wegweisung entscheidet, sind grundsätzlich die Kantone für den Wegweisungsvollzug zuständig. BastA!-Grossrat Nicola Goepfert sieht deshalb den Kanton in der Verantwortung und hat einen entsprechenden Vorstoss eingereicht: «Der Kanton Basel-Stadt soll zur Wahrung der Menschenrechte die Rückführungen nach Kroatien aussetzen und gegenüber dem SEM als Beschwerdeführer auftreten.»

Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Kroatien im Januar 2023 zum zweiten Mal verurteilt. Trotzdem erachtet das SEM Rückführungen nach Kroatien weiterhin als zumutbar. «Es ist wichtig, dass Rückführungen so lange ausgesetzt werden, bis Kroatien seine Praxis ändert. Basel-Stadt soll bei den entsprechenden Behörden darauf hinwirken.» ist Goepfert überzeugt.

Der Vorstoss wird unterstützt von Vertreter:innen aus den Fraktionen LDP, Mitte, GLP, SP und GAB. Ähnliche Vorstösse wurden auch in den Kantonen Waadt und Bern eingereicht.

 

Zum Vorstoss:

https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112438