80 Mio. Fr. für Partnerschaft mit BL: offener Brief an den Regierungsrat BS

BastA! hat heute einen offenen Brief an den Regierungsrat BS zum 80 Mio. Partnerschaftsdeal mit Baselland verschickt.

BastA! nimmt zur Kenntnis, dass die Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft eine Vereinbarung abschliessen möchten, um die Weiterführung des Universitätsvertrags, die Immobilienvereinbarung Uni Basel und den Kulturvertrag bis mindestens 2019 zu ermöglichen. Aufgrund des Zeitdrucks konnte die Vereinbarung in den BastA!-Gremien nur informell diskutiert werden, jedoch hat eine Konsultativabstimmung eine starke Tendenz zu Ablehnung des Vorhabens ergeben.

Die Gründe für diese Ablehnung  sind:

  • Es ist stossend, wenn der Kanton Basel-Stadt sehr kurzfristig 20 Millionen Franken pro Jahr an den Kanton Basel-Landschaft zur Verfügung stellt, nachdem vor wenigen Monaten ein Entlastungspaket für Basel-Stadt beschlossen wurde, welches schmerzhaften Abbau für die Bevölkerung beinhaltet.
  • Mit dieser Vereinbarung und der Finanzhilfe, die an den Kanton Basel-Landschaft überwiesen werden soll, trägt BS die verfehlte Finanzpolitik des Kantons Basel-Landschaft indirekt mit und stützt dessen unsoziale und egoistische Steuer- und Ausgabenpolitik.
  • Es existieren zahlreiche weitere Angebote, die von beiden Kantonen finanziell unterstützt werden. Für diese Institutionen (Bsp. im Suchtbereich) wurde keine Lösung gefunden. Mit der Zahlung von 20 Millionen jährlich wird der Spielraum von Basel-Stadt für die Finanzierung wichtiger eigener Anliegen und Angebote eingeschränkt.
  • Die insgesamt 80 Millionen Franken, die der Kanton Basel-Landschaft in den nächsten vier Jahren erhalten soll, bewirken einzig einen zeitlichen Aufschub. Es besteht wenig Aussicht, dass sich die finanzielle Situation sowie die politischen Verhältnisse des Nachbarkantons in dieser Zeitspanne zum Besseren verändern werden.

Die BastA!-Mitglieder sind sich bewusst, dass mit dem Universitätsvertrag und dem Kulturvertrag wichtige partnerschaftliche Geschäfte auf dem Spiel stehen und sind deshalb auch bereit, gewisse Zugeständnisse zu machen.

Eine Unterstützung dieser Vereinbarung kommt jedoch nur in Frage, wenn von Seiten des Regierungsrats verbindliche Zusagen erfolgen, die Entlastungsmassnahmen rückgängig zu machen, oder nicht durchzuführen. Inbesondere gilt dies für:

  • Die Aufhebung der Fachstelle für die Gleichstellung von Menschen mit einer Behinderung.
  • Die Massnahmen im Personalbereich (Umverteilung der NBU-Prämie, Reduktion des Dienstaltersgeschenks
  • Erhöhung der durchschnittlichen Klassengrösse an der Primarschule
  • Abbau bei den verstärkten Massnahmen an der Volksschule

Ausserdem braucht es vom Regierungsrat klare Aussagen, dass im Kanton Basel-Stadt in den nächsten vier Jahren keine weiteren Sparpakete mehr geschnürt werden.
Nur unter diesen Bedingungen ist BastA! bereit, die Vereinbarung mit dem Kanton Basel-Landschaft mitzutragen.

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