13. AHV – nicht bezahlbar?

Im Streit um die Finanzierung der 13. AHV profiliert sich die bürgerliche Mehrheit im Bundesparlament als schlechte Verliererin.

Das Nein der Stimmbevölkerung zur Reform der beruflichen Vorsorge (BVG-Reform) und zur Reform der Sozialversicherungen (AHV2030) sowie das Ja zur 13. AHV-Rente waren Abstimmungserfolge der Linken. Doch statt diese Abstimmungsresultate zu akzeptieren, sinnen die Bürgerlichen auf Rache.

Vor diesem Hintergrund gab es im Parlament keine Bereitschaft für eine soziale Finanzierung der 13. AHV-Rente. Die naheliegende und sozialverträgliche Lösung einer leichten Erhöhung der Lohnprozente wurde von der Ratsmehrheit ebenso abgeschmettert wie der Kompromissvorschlag einer Mischfinanzierung über Lohnprozente und Mehrwertsteuer. Lohnabzüge würden die Familien zu stark belasten, und die Erhöhung der Lohn-Nebenkosten würde die Konkurrenzfähigkeit der Firmen verschlechtern, das Wachstum gefährden und die Attraktivität der Schweiz für steuerkräftige Firmen mindern, argumentierte die Rechte.  

Der Weigerung dieser Kreise liegt ein Kalkül zugrunde. Die Bürgerlichen wollen die AHV bewusst in ein Defizit treiben.  Falls die 13. AHV-Rente allein aus dem Rücklagefonds der AHV finanziert werden müsste, wäre dies ein absehbares Szenario: Die AHV würde in finanzielle Schieflage geraten, und eine Erhöhung des Rentenalters könnte erzwungen werden – Operation gelungen!

Ein Grossteil der Linken stimmt für die Mehrwertsteuererhöhung zugunsten der 13. AHV

Es war das oben beschriebene Kalkül der bürgerlichen Parlamentarier:innen, welches die SP und die Grünen dazu bewegte, für eine Erhöhung der Mehrwertsteuer (MWSt) zugunsten der AHV zu stimmen. Der vor allem von der SVP gewünschte Abbau des AHV-Rücklagefonds muss verhindert werden, um keinen Zwang zur «Rente mit 70» entstehen zu lassen. Andere Mehreinnahmen, insbesondere ein Einbezug der Dividendeneinkommen und der Boni in die obligatorischen Beitragszahlungen für die Sozialversicherungen, waren chancenlos (Boni betragen inzwischen im Mittel 13’000 CHF pro Empfänger:in pro Jahr). Vor diesem Hintergrund wird klar: Das linke Ja zur Erhöhung der Mehrwertsteuer ist aus der Not geboren, um Schlimmeres zu verhüten.

Wen trifft die Erhöhung der Mehrwertsteuer?

Machen die zu erwartenden Mehrausgaben der Haushalte für den Konsum in etwa das aus, was Rentner:innen mit der 13. AHV erhalten? Nicht ganz, denn der reduzierte Satz von 2,6% für den täglichen Konsum schont das Budget eines wenig aufwendigen Lebensstils. Aber während für die meisten Lohnempfänger:innen die Belastung durch einen höheren Lohnabzug  kleiner wäre als durch eine Erhöhung der MWSt, kehrt sich das bei den hohen Löhnen um: Wer z.B. 600’000 CHF Bruttoeinkommen hat, bezahlt 52’000 CHF an die Sozialversicherungen, wird aber kaum so viel konsumieren können, um den gleichen Betrag an MWSt hinzublättern. Die Bürgerlichen erreichen also ein weiteres Ziel: Durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Finanzierung der 13. AHV wird der Umverteilungsmechanismus der AHV/IV unterlaufen.

BastA! hat Stimmfreigabe beschlossen, weil wir es ungerecht finden, dass die Rentner:innen ihre «Grati» (13. Rente) über höhere Konsumausgaben weitgehend selber finanzieren müssen.

Susy Greuter, Redaktion Bulletin