Vorstösse im Grossen Rat

Oliver Bolliger reichte diese Woche zwei wichtige Vorstösse ein. Darunter eine schriftliche Anfrage bezugnehmend auf den Polizeieinsatz gegen die Klimaaktivist*innen am UBS-Hauptsitz in Basel.

Daneben startete Beatrice Messerli eine Motion zur Aufhebung der Parkplätze an der St. Johanns Vorstadt, da sie nicht nur ein Verkehrshindernis, sondern auch zur tödlichen Falle von Velofahrer*innen werden können.

Oliver Bolliger: Schriftliche Anfrage betreffend rechtlichen Vorgaben bei Polizeiaktionen und in der Untersuchungshaft

Am 8. Juli 2019 hat die Kantonspolizei Basel-Stadt eine Blockadeaktion von Umweltaktivist*innen vor dem Hauptsitz der UBS am Aeschenplatz aufgelöst, nachdem die Grossbank einen Strafantrag gestellt hat. Die Blockade fand im Rahmen der Klima-Aktionstage statt, bei denen diverse symbolische und friedliche Aktionen vor Banken stattgefunden haben, um auf die klimaschädigende Auswirkungen der schweizerischen Investitionspolitik aufmerksam zu machen.

Gemäss den Erlebnisberichten, der von der Polizeiaktion betroffenen Aktivist*innen, kam es zu einigen fragwürdigen und repressiven Massnahmen der Polizei bei der Auflösung der Aktion. Die Staatsanwaltschaft verfügte bei 19 Personen eine vorläufige Festnahme und leitete diverse Strafverfahren wegen Landfriedensbruch, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Nötigung und Hinderung einer Amtshandlung ein. Obwohl die Aktionen in Basel und Zürich ähnlich durchgeführt wurden,  sind die ausgesprochenen Strafen in Basel um einiges höher, als im Kanton Zürich.

Da der zuständige Regierungsrat in seiner Beantwortung der Interpellation „betr. unverhältnismässigen Polizeieinsatz und Bestrafung von Klima-Schützer*innen“, den Polizeieinsatz als verhältnismässig einstuft und die von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt eingeleiteten Strafverfahren als legitim erachtet hat, bestehen beim Interpellanten weiterhin diverse offenen Fragen.

Deshalb bitte ich die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wer definiert, nach Antrag einer Strafanzeige, das polizeiliche Vorgehen für die Auflösung von friedlichen Protestaktionen?
  2. Wer hat die Verantwortung für den Ablauf und in welcher Form hat der Regierungsrat Einfluss auf das polizeiliche Vorgehen?
  3. Welcher gesetzlichen Rahmen und welche Verordnungen müssen bei einer Auflösung eingehalten werden?
  4. Mit welcher Begründung werden Sichtschutz-Wände bei der Auflösung einer Protestaktion aufgestellt und mit welcher Begründung Medienschaffenden die Sicht auf die Geschehnisse verwehrt?
  5. Nach welchen Kriterien wird festgelegt, wie lange vorläufige Festnahmen dauern können?
  6. Welche Bestimmungen hinsichtlich der Ernährung in der Untersuchungshaft müssen berücksichtigt werden? Kann eine vegetarische oder vegane Ernährung verweigert und müssen bestehende Allergien berücksichtigt werden?
  7. Werden die erhobenen Daten der Aktivist*innen von der Staatsanwaltschaft an den Nachrichtendienst des Bundes weitergeleitet oder in anderen Datenbanken festgehalten und falls dem so wäre, in welchen Datenbanken und auf welcher juristischen Grundlage?
  8. Mit welcher Begründung wurden bei dieser gewaltfreien Protestaktion Einreisesperren verhängt und widersprechen diese nicht dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU?
  9. Weshalb wird bei einer gewaltfreien Aktion des zivilen Ungehorsams der Sachverhalt „Gefährdung internationaler Beziehungen“ als Begründung für die ausgesprochenen Einreisesperre verwendet? Wurde eine solche Begründung bei ähnlichen Aktionen bereits einmal verwendet?

Oliver Bolliger (41)

Schriftliche Anfrage

* * * * *

Oliver Bolliger

Interpellation betreffend Clarunis – wo liegen die Probleme?


Im Februar 2019 haben die Stimmberechtigten der beiden Halbkantone mit grossem Mehr den Staatsvertrag zur gemeinsamen Planung der Gesundheitsversorgung angenommen.

Im Gegensatz zur Fusion der beiden kantonalen öffentlich - rechtlichen Spitälern stehen nun die Erstellung von Spitallisten und der Ausbau von Kooperationen im Vordergrund.
Kooperationen sind sinnvoll, wenn sie helfen, Doppelspurigkeiten zu verhindern oder zu vermindern und helfen, höchste Professionalität in der Versorgung zu erreichen. Insbesondere letzteres war Ziel bei der Gründung von Clarunis. Vor allem um den Bereich der hochspezialisierten Medizin (HSM) der Viszeralchirurgie (Oesophaguschirurgie, Bariatrie, Pankreaschirurgie, Leberresektionen und tiefe Rectumresektionen) in der Region Nordwestschweiz zu stärken, wurde Clarunis gegründet. Ein wichtiger Punkt dabei war, dass dem USB der Entzug des Leistungsauftrages für die oben erwähnten Eingriffe drohte.
Obwohl Clarunis am 1.1.2019 gut gestartet zu sein scheint, stellen sich eine Reihe von Fragen und Unklarheiten, was Struktur, Entwicklung und Funktionieren von Clarunis betrifft. Insbesondere für weitere Vorhaben zur Kooperation ist es von öffentlichem Interesse, hier Transparenz zu schaffen. Damit sollen die besten Voraussetzungen und Bedingungen für zukünftige Kooperationen und Zusammenarbeitsformen geschaffen werden.
Ziel der untenstehenden Fragen ist es, mehr Transparenz in die Diskussion um Kooperationen im Gesundheitswesen zu erlangen.
Deshalb bitte ich den Regierungsrat folgende Fragen zu beantworten:Struktur:

  1. Clarunis ist als einfache Gesellschaft organisiert, deren Träger ein öffentlich rechtliches Spital (USB) und eine gemeinnützige AG (Claraspital) sind.
    1. Wie steht es dabei mit den Geschäftsrisiken, wer haftet, wer trägt allfällige Verluste, wo fliessen Gewinne der Gesellschaft hin? Wie laufen die Finanzströme?
    2. Die beiden Standorte von Clarunis arbeiten in den Räumlichkeiten der Trägerspitäler. Zahlt Clarunis Miete? Ist darin auch der Anteil für Amortisationen und Investitionen enthalten?
    3. Wie wird die Jahresrechnung von Clarunis erstellt? Welche Veränderungen ergeben sich durch die Gründung von Clarunis für die Rechnungslegung der beiden Spitäler? Wie wird Clarunis in einer konsolidierten Bilanz von USB und Claraspital erscheinen?
  2. 2. Personal:
    Das Personal erhielt neue Arbeitsverträge auf den 1.1.2019. Diese sind nicht dem GAV unterstellt. Weitestgehend entsprechen sie den aktuellen Anstellungsbedingungen der beiden Spitäler.
    1. Wie weit sind diese Anstellungsbedingungen für die Zukunft abgesichert, wer ist auf Seite Personal Ansprechpartner bei Vertragsverhandlungen?
  3. Leistungsauftrag:
    1. Wer bestimmt den Leistungsauftrag von Clarunis, wie wird dieser bestimmt? Wie sieht dieser konkret aus?
    2. Die Durchführung der Eingriffe werden zwischen Claraspital und USB aufgeteilt. Kann diese Aufteilung wie geplant realisiert werden oder sind Veränderungen (Verschiebungen von einer an die andere Klinik) geplant?
  4. Zusammenarbeit:
    1. Arbeiten die Mitarbeitenden von Clarunis nur für Clarunis oder auch in anderen Bereichen für die jeweiligen Kliniken? Wie sind die Kosten für Weiterbildung, Konsilien, Forschung aufgeteilt?
    2. Die Viszeralchirurgie des USB erhielt den Leistungsauftrag für die vier obenerwähnten Bereiche der HSM nur vorläufig, das Claraspital hingegen definitiv. Die Motivation zur Kooperation erscheint vor diesem Hintergrund für das USB offensichtlich.
    3. Was war das Interesse des Claraspitals? Könnten es finanzielle Interessen sein? Ist die „Baserate“ bei einer universitären Struktur (und dabei handelt es sich bei Clarunis) höher als diese im Claraspital vorher war? Falls Unterschiede in der „Baserate“ existieren, wie hoch sind diese?
  5. Es sind weitere Kooperationen im Gesundheitswesen geplant. Wie weit hat Clarunis für weitere Kooperationen Modellcharakter?

Oliver Bolliger (41)

Interpellation

 

* * * * *

Beatrice Messerli

 

Zur Aufhebung der Parkbuchten für den Güterumschlag an der St. Johanns Vorstadt 29/33

Immer wieder werden Tramlinien durch falsch parkierte Autos behindert oder gar blockiert. Es sind verschiedene Linien, die davon betroffen sind, aber die Falschparkierer in den Parkbuchten an der St. Johanns Vorstadt sind regelmässig die Ursache von Staus auf der Linie 11, der auch Auswirkungen auf die Buslinie 30 und den Personenverkehr auf der Achse Johanniterbrücke Richtung Kleinbasel und Richtung Spalentor hat. Denn wenn das Tram die Kreuzung nicht queren kann, weil ein falsch parkiertes Auto die Weiterfahrt verhindert, ist auch der Busverkehr der Linie 30 und der übrige Verkehr in beiden Richtungen betroffen. In der Woche vom 4.11.-8.11.2019 war dies mindestens zweimal der Fall. Es ging sogar so weit, dass an einem Tag, das Tram zurück zur Tramhaltestelle fahren musste und die Passagiere aufgefordert wurden, sich zu überlegen, welche anderen Verkehrsmittel oder Verkehrsverbindungen für sie möglich seien, da nicht abzusehen sei, wann die Behinderung behoben sein wird.
Ausserdem sind auch die VelofahrerInnen, die Richtung Totentanz unterwegs sind durch die parkierten Autos gefährdet, da zwischen Parkbuchtbegrenzung und Tramgeleise nur wenig Platz ist und wenn die Autos über das Parkfeld hinausragen, wird es gefährlich.
Die Parkbuchten für den Güterumschlag können nicht verbreitert werden, da an dieser Stelle die Breite des Trottoirs schon sehr eng ist.  Deshalb fordern die Unterzeichnenden dieser Motion eine Aufhebung der Parkplätze in den Parkbuchten der St. Johanns Vorstadt 29/33, damit der Tramverkehr und damit auch der Busverkehr und sonstiger Personenverkehr nicht weiter behindert wird.

Beatrice Messerli (42)

Zur Motion