Vernehmlassungsantwort zum Kantonalen Wassergesetz

Gleichzeitig erscheint es uns wichtig, dass die Konzessionen für die Wassernutzung zukünftig nicht durch den Regierungsrat, sondern durch das Parlament vergeben werden. Wasser ist für Mensch und Natur eine lebenswichtige Ressource über die wir demokratisch verfügen müssen. Hinzu kommt, dass durch den Klimawandel auch der Lebensraum "Wasser" zunehmend bedroht ist. Steigt die Wassertemperatur über 25 Grad beginnt das Fischsterben. Aus diesem Grund erscheint es uns wichtig, dass die Wassernutzung zu Kühlzwecken hier weitergehender als im Gesetzesentwurf vorgesehen, begrenzt wird.
Es ist zu erwarten, dass die Auswirkungen des Klimawandels auf die Oberflächengewässer in den kommenden Jahren weiter zunehmen. In der eidgenössischen Gewässerschutzverordnung GSchV ist die Entnahme von Kühlwasser untersagt, wenn die Gewässertemperatur 25°C übersteigt. Sie erlaubt den Kantonen jedoch Ausnahmen, wenn die verursachte Temperaturerhöhung der einzelnen Einleitung 0.01°C nicht übersteigt. Im Sinne des Gewässerschutzes soll der Kanton Basel-Stadt diese Ausnahmen nur für Betriebe des öffentlichen Rechts, wie dem Universitätsspital Basel, erteilen können.