Schriftliche Anfrage betreffend EGMR verurteilt Basler Polizeipraxis

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat nun in einem Urteil gegen Frankreich entschieden, dass die Polizei für die Einkesselung einer Demonstration eine spezifische gesetzliche Grundlage braucht. Der EGMR führte aus, dass die Umstände für die Anwendung von Präventivmassnahmen wie einer polizeilichen Einkesselung, welche die Grundrechte friedlicher Demonstrierender einschränken können, genügend konkret bestimmt sein müssen, um Willkür zu vermeiden.
Dieses Urteil muss nun direkte Auswirkungen auf die Polizeitaktik in Basel haben. Die Kantonspolizei Basel-Stadt teilte gegenüber der BZ mit, man sei dabei, die Urteile zu prüfen. Ob und inwiefern diese Auswirkungen hätten, könne man zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschätzen. Bis diese Abklärung abgeschlossen ist, soll die Polizei auf die Anwendung von Polizeikesseln verzichten.
Ich bitte den Regierungsrat um die gründliche Beantwortung folgender Fragen:
- Anerkennt die Regierung die Relevanz des EGMR-Urteils für die Polizeipraxis in Basel-Stadt?
- Gibt es eine konkrete gesetzliche Grundlage für den Polizeikessel? Wenn ja, welche (Nennung der Gesetzesartikel)?
- Was ist der Stand der von der Kapo angekündigten Abklärungen?
- Was sind die wichtigsten Schlussfolgerungen aus den Abklärungen?
- Was wird sich konkret in der Polizeipraxis der Basler Kapo ändern? Falls sich nichts ändern wird, bitte ich um eine ausführliche Begründung.
- Können Demonstrierende darauf zählen, dass künftig auf den vom EGMR gerügte Polizeikessel verzichtet wird?
- Falls es noch kein Ergebnis gibt:
- Warum nicht?
- Das Urteil ist schon länger her. Ist der Regierungsrat gewillt, diese Abklärungen nun prioritär durchzuführen und anschliessend öffentlich über die Erkenntnisse zu informieren?
- Bis wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?
Nicola Goepfert (74)