Oliver Bolliger stellt schriftliche Anfrage zur Erbschaftssteuer

Seit der Volksabstimmung vom 10. Februar 2003 sind der Ehegatte, die Nachkommen, die Adoptivnachkommen und die Pflegekinder der verstorbenen Person von der Erbschafssteuer im Kanton Basel-Stadt befreit. Für alle übrigen Erben besteht noch eine Erbschaftssteuer, die vom Verwandtschaftsgrad und der zu vererbenden Vermögenshöhe abhängig ist.

Die Steuerhoheit über die Erhebung von Erbschafts- und Schenkungssteuern liegt bei den Kantonen. Der Versuch mittels Initiative eine Erbschaftssteuer auf Bundesebene einzufordern wurde im Jahr 2015 abgelehnt. In den meisten Kantonen wird auf eine Erhebung von Steuern auf Erbschaft und Schenkung verzichtet – die Kantone Waadt und Neuenburg kennen aber weiterhin eine Erbschaftssteuer für die direkten Nachkommen in der Höhe von 2.26 – 3.5%. 

Von 1990 bis 2020 stiegen die jährlich vererbten Vermögen von 20 auf 95 Milliarden Franken. Die Erbschaftssteuer hat sich jedoch in den vergangenen 20 Jahren nicht verändert. Zehn Prozent der Erben erhalten über zwei Drittel der Erbschaften und somit nimmt die Ungleichheit in der Gesellschaft stetig zu. Die zunehmende Vermögenskonzentration bei den Reichen steht einer zunehmenden Armut in der Schweiz gegenüber. Die Corona-Pandemie hat diese zunehmende soziale Ungleichheit in der Schweiz noch weiter verschärft und es braucht Massnahmen, um die weitere Polarisierung der Gesellschaft zu minimieren.  

Aufgrund der weltweiten und bedrohlichen Klima-Krise und den damit verbundenen Klimaschutzmassnahmen, werden wir in den kommenden Jahren viel Kapital benötigen, um all die notwendigen Massnahmen anzupacken und umzusetzen. Die Wiedereinführung der Erbschaftssteuer im Kanton Basel-Stadt bringt uns in die Lage einerseits die Ungleichheit zu reduzieren und die notwendigen Klima-Schutzmassnahmen mit zu finanzieren.

Aus diesen Gründen, bitte ich die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie hoch wären die Steuereinnahmen in den letzten 5 Jahren gewesen, wenn der Kanton Basel-Stadt eine Erbschaftsteuer analog des Kantons Waadt gehabt hätte?
  2. Welche positiven Auswirkungen einer kantonalen Wiedereinführung der Erbschaftssteuer für Nachkommen und Ehegatten erwartet die Regierung des Kantons Basel-Stadt?
  3. Mit welchen negativen Auswirkungen rechnet die Regierung bei einer solchen Wiedereinführung und auf welcher Grundlage?
  4. Welche Ausnahmen zur finanziellen Entlastung  bei Vererbung von Immobilien, Kunstobjekte oder kleinen Familienunternehmen wären notwendig, um die steuerliche Belastung für Personen oder nur mit beschränkten liquiden Kapital-Mitteln zu minimieren?
  5. Besteht in einer kantonalen Volksinitiative zur Wiedereinführung der Erbschaftssteuer die Möglichkeit damit zweckgebundenen Ausgaben für den Klimaschutz und für mehr soziale Gerechtigkeit zu koppeln?
  6.  Mit welchen Massnahmen können Schenkungen zur Umgehung von allfälligen Erbschaftssteuern vermieden werden? Welche sinnvollen Bestimmungen kennen Kantone, die eine Erbschaftssteuer haben? Gäbe es allfällige weitere Schlupflöcher zu beachten?
  7. Teil der Regierungsrat die Meinung, dass die Wiedereinführung einer kantonalen Erbschaftssteuer für Nachkommen und Ehegatten sinnvoll ist, um die soziale Ungleichheit zu verkleinern und finanzielle Mittel für die Klima-Schutzmassnahmen zu erhalten?

Oliver Bolliger (43)