Nein zur Abschaffung der Verrechnungssteuer!

Wieder müssen wir gegen eine Steuervorlage abstimmen, welche den grossen Konzernen und reichen Anleger*Innen ein Steuer­geschenk in Millionenhöhe machen will. Und warum? Natürlich, um die Standort­attraktivität der Schweiz zu vergrössern.

Dass Steuergeschenke an Unternehmen und an Reiche die Standortattraktivität nicht zwangsläufig steigern, zeigt sich jüngst im Kanton Aargau. Hier wurde in der letzten Abstimmung die Unternehmenssteuer von 18% auf 15.1% gesenkt, tiefer ist nicht mehr erlaubt, wegen der OECD-Steuerreform und trotzdem verliert der Aargau sieben Plätze im Standortattraktivitätsranking der Credit Suisse.
Aber was genau ist die Verrechnungssteuer? Die Verrechnungssteuer ist eine sogenannte «Sicherungssteuer». Sie stellt sicher, dass Zinserträge und Vermögen in der Steuer­erklärung korrekt deklariert werden. Wer sein Vermögen in der Steuererklärung korrekt angibt, der erhält die von seinen Kapital­erträgen abgezogene Verrechnungs­steuer von 35% wieder zurückerstattet.

Die Verrechnungssteuer dient also dazu, Steuerkriminalität zu verhindern. Trotzdem will die bürgerliche Mehrheit im Parlament nun die Verrechnungssteuer auf Zinsen aus inländischen Obligationen und auf indirekten Anlagen ersatzlos streichen. Damit soll die Kapitalbeschaffung von rund 200 Konzernen – das sind 0.03% aller Unternehmen in der Schweiz – privilegiert werden.

Die bürgerlichen und Arbeitgeberverbände wie Economie Suisse argumentieren, dass die Verrechnungssteuer bei der Herausgabe von Obligationen ein Hindernis sei, zu bürokratisch und dauert lange, die Unter­nehmen würden deswegen auf andere Finanz­­plätze wie Luxemburg, Gross­britannien oder Belgien ausweichen. Deshalb brauche es die Reform, um das Geschäft wieder heimzuholen.
Dieser Plan führt zu massiven Steuerausfällen von mehreren hundert Millionen Franken pro Jahr – zusätzlich zu einem einmaligen Ausfall von einer Milliarde Franken. Vor allem aber führt die Abschaffung der Verrechnungssteuer zu einer Zunahme an Steuerkriminalität und Steuerhinterziehung, denn ohne Verrech­nungs­steuer sinkt für reiche Anleger:innen der Anreiz, ihre Vermögenswerte in der Steuererklärung korrekt anzugeben. Wenn wir schon ein Gesetz haben, das die Steuerhinterziehung in einem Teilbereich verhindert, dürfen wir dieses nicht abschwächen. Nur weil andere Staaten diesbezüglich nachlässig sind, dürfen wir nicht in diesem Chor mitsingen.

Zinserträge aus normalen Bankgutgaben von inländischen Privatpersonen sollen derweil weiterhin der Verrechnungssteuer unterliegen: Ein Schlag ins Gesicht für alle ehrlichen Steuerzahler:innen, die weiterhin kontrolliert werden, während für grosse Konzerne und reiche Anleger:innen ein neues Steuerschlupfloch geschaffen wird. Die Abschaffung der Verrechnungssteuer ordnet sich ein in eine ganze Reihe von Steuerabbauvorlagen des bürgerlichen Parlaments ein, die allesamt zu massiven Steuerausfällen führen und damit die dringend notwendigen Investitionen in den Klimaschutz, soziale Sicherheit und in den Service Public verhindern.

Sina Deiss, Co-Präsidentin BastA!