Nein zum Verhüllungsverbot

Die Volksinitiative "Ja zum Verhüllungs­verbot" verlangt, dass in der Schweiz kein Mensch an öffentlich zugänglichen Orten sein Gesicht verhüllen darf. . Ausnahmen sind möglich. Der Gegenvorschlag verlangt, dass Personen den Behörden ihr Gesicht zeigen müssen, wenn es für die Identifi­zierung notwendig ist. Beim Gegenvorschlag bleibt die Hoheit der Kantone in dieser Frage gewahrt. Noch zur Terminologie: Die Initiative verlangt allgemein ein Verhüllungs­verbot, nicht ein Burkaverbot. Die Burka wäre gemäss Initiative künftig verboten, aber auch andere Arten der Verhüllung z.B. an Demonstrationen.

Die Initiative gibt vor, ein Problem zu lösen, das in der Schweiz so gar nicht existiert. Es gibt nur vereinzelte Frauen, die in der Schweiz Gesichtsschleier wie den Niqab tragen. Meist sind es Touristinnen aus ara­bi­schen Ländern, die bei uns im Urlaub oder auf Shoppingtour sind. Die wenigen einhei­mischen Frauen, die Gesichtsschleier tragen, sind in den meisten Fällen Konvertit:innen, die sich aus Überzeugung so kleiden und damit ihre Religiosität demonstrieren.
Die Initiative verstösst gegen Werte, die heute in der Schweiz von grosser Bedeutung sind:

  • Sie verletzt die Rechte der Frauen
  • Sie schränkt die Gleichstellung ein
  • Sie verstösst gegen das Selbstbestimmungsrecht
  • Sie missachtet die Menschenrechte
  • Sie widerspricht einer liberalen Gesellschaftsordnung

Die Initiative gaukelt vor, die Burka würde dem Terrorismus Vorschub leisten. Dies ist völlig faktenwidrig. Bislang ist kein einziger terroristischer Anschlag in Europa von einer Burkaträgerin verübt worden. Viele Kantone verfügen zudem bereits über Vermummungs­verbote. Wo der Gesichtsschleier ein Gefährdungsfaktor für sich und andere darstellt (z.B. beim Autofahren), sind bereits jetzt gesetzliche Bestimmungen in Kraft.
Welchen Frauen «helfen» wir mit diesem Verbot? Ich bin überzeugt: keiner einzigen. Der Weg der Emanzipation geht nicht über ein Verbot. Es ist paternalistisch und falsch, davon auszugehen, dass alle Frauen, die ihr Gesicht verhüllen, dies unter Zwang tun. Diese Haltung zementiert das Klischee, dass diese Frauen fremdbestimmte, unmündige Wesen sind. Ihnen soll man jetzt helfen und sie befreien. Die betroffenen Frauen wollen aber weder von ihren Männern noch von den selbst ernannten Frauenbefreiern vom Egerkinger Komitee bevormundet werden. Wenn Frauen gezwungen werden, sich zu verhüllen, hilft ihnen auch ein Verbot nichts. Im Gegenteil: Wir müssen davon ausgehen, dass diese Frauen weiter in die Isolation getrieben werden.
Fazit: BastA!-Mitglieder lehnen am 7. März mit Überzeugung diese unsinnige Initiative ab.