Motion: Sicherer Zugang zur Sozialhilfe-Unterstützung für alle, die Sistierung von ausländerrechtlichen Sanktionen und die Prüfung der Arbeitsintegrationsmassnahmen

Diese sinnvollen aber auch einschneidenden Massnahmen sind wichtig, um die Verbreitung des Virus einzudämmen. Dies führt u.a. dazu, dass viele deshalb ihrer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen können. Andere waren bereits vor der Coronakrise erwerbslos und ihre Aussicht auf eine Arbeitsintegration ist für die kommende Zeit sehr schwierig geworden.
Die Basler Regierung sowie der Bundesrat haben einige wirtschaftliche Massnahmen zur Abfederung der Folgen des Coronavirus beschlossen mit dem Ziel Entlassungen zu vermeiden, Löhne zu sichern und Selbständige aufzufangen. Besonders schutzbedürftige Menschen, wie beispielsweise Armutsbetroffene, auf Abruf Arbeitende, Alleinerziehende und Migrant*innen ohne geregelten Aufenthaltsstatus gingen in den bisherigen Massnahmepaketen jedoch vergessen. Dies obwohl genau diese Bevölkerungsgruppen jeweils besonders stark von Krisen betroffen sind.
Viele müssen sich deshalb an die Sozialhilfe wenden, um in einer existenziellen Notlage ihre Lebensgrundlage sichern zu können. Der Zugang zur Sozialhilfe ist jedoch mit Auflagen und Sanktionen verbunden, welche einschneidende Konsequenzen für diese Menschen haben können.
Viele der besonders schutzbedürftigen Menschen haben einen Migrationshintergrund und keinen gesicherten Aufenthalt in der Schweiz. Aufgrund des automatischen Datenaustausches zwischen der Sozialhilfe und dem Migrationsamt, droht ihnen beim Bezug von Sozialhilfe ein Bewilligungsentzug. Wenn sich Migrant*innen ohne geregelten Aufenthaltsstatus (Sans-Papiers) an die Sozialhilfe wenden, erfolgt sogar eine automatische Ausweisung aus der Schweiz.
Damit sich alle hilfsbedürftigen Menschen in Basel ohne Angst vor negativen Konsequenzen an die Sozialhilfe wenden können, um entsprechende Not-Unterstützung erhalten zu können, braucht es spezifische Massnahmen im Sozialbereich. Es muss dringend eine systematische Regelung und Zugang für alle zum letzten Auffangnetz in der Schweiz geben.
Da der Bezug von Sozialhilfe-Unterstützung in der momentanen Krisensituation in keinem Fall selbstverschuldet ist, soll die Sozialhilfe angehalten werden, während dieser ausserordentlichen Zeit den Datenaustausch mit dem Migrationsamt zu unterbinden bzw. keine Meldungen an das Migrationsamt zu machen. Zudem muss die Sinnhaftigkeit der Teilnahme an arbeitsmarktlichen Massnahmen geprüft werden. Schliesslich soll das Migrationsamt auf Sanktionen aufgrund von Sozialhilfe-Unterstützung bei der Bewilligungserteilung bzw. -erneuerung verzichten.
Die Motionäre fordern den Regierungsrat auf,
- Den Zugang zur Sozialhilfe für alle zu gewährleisten, in dem der Datenaustausch zwischen der Sozialhilfe und dem Migrationsamt während der Krisenzeit unterbunden wird.
- Den Zugang zur Sozialhilfe während der Krisenzeit nicht an arbeitsmarktlichen Massnahmen zu koppeln.
- Den Bezug von Sozialhilfeleistungen bei der (Wieder)-Erteilung einer Bewilligung für die Krisenzeit plus mindestens einem Jahr nach Aufhebung der Pandemie-Massnahmen, nicht negativ zu bewerten bzw. als Widerrufsgrund zu betrachten.
- Den Zugang zur Sozialhilfe für Migrant*innen ohne geregelten Aufenthaltsstatus auf der Grundlage der Sozialhilfe für vorläufig aufgenommene Ausländer*innen (Status F) zu prüfen.
Oliver Bolliger (41)
Tonja Zürcher (72)