Good Governance und Nachhaltigkeit bei den Wertschriftenportfolios der Bürgergemeinde Basel

In den Legislaturzielen (2023-2029) schreibt der Bürgerrat, dass es oberstes Ziel sei, die Nachhaltigkeit in allen drei Dimensionen zu leben: ökonomisch, ökologisch und sozial. Die Institutionen sorgen aber auch dafür, «dass die Leistungen möglichst kostendeckend oder gewinnbringend» angeboten werden. Wo dies nicht möglich sei, sorgten die Institutionen durch genügend hohe Vermögenserträge für den Ausgleich und den Erhalt der Zukunftsfähigkeit.

 

 

Die kleine Anfrage von Brigitta Gerber geht der Frage nach, ob und inwieweit die Nachhaltigkeitsziele auch bei Vermögensanlagen der Bürgergemeinde Basels berücksichtigt werden, resp. welche Strategie definiert wurde. Die Standards der Vereinten Nationen für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG-Standards) sind heute richtungsweisend, diese Regelungen überzeugen nicht zuletzt, weil Unternehmen, welche diese Standards berücksichtigen, oft finanziell erfolgreicher und, besser auf zukünftige Herausforderungen vorbereitet sind, über stabilere Geschäftsmodelle verfügen und sich resilienter gegenüber Krisen erweisen. Sie würden sicherlich auch gut zu den BGB Legislaturzielen passen, falls es solche nicht schon gibt.

An Bürgerratsschreibende der Bürgergemeinde der Stadt Basel und die Bürgergemeinderats-präsidentin (Kanzlei, Stadthausgasse 13, 4001 Basel)

Ende 2024 wurden dem BGR die Legislaturziele des Bürgerrates (2023-2029) in einem Papier bekanntgegeben[1]. Darin versichert der Bürgerrat, dass es oberstes Ziel sei, die Nachhaltigkeit in allen drei Dimensionen zu leben: ökonomisch, ökologisch und sozial. Die Institutionen sorgen aber auch dafür, «dass die Leistungen möglichst kostendeckend oder gewinnbringend» angeboten werden. Wo dies nicht möglich sei, sorgten die Institutionen durch genügend hohe Vermögenserträge für den Ausgleich und den Erhalt der Zukunftsfähigkeit. Letztes gilt es sicherlich zu unterstützen. Wichtig ist dabei aber auch, wie einleitend bei den Legislaturzielen dargelegt, die Nachhaltigkeit über Vermögensanlagen zu berücksichtigen. So müss(t)en auch Wertschriftenkäufe und Wertschriftenportfolios der BGB diesen Zielen unterliegen.

Der Bürgerrat wird deshalb gebeten, den Fragestellerinnen und dem BGR zu berichten, welche Anlagestrategien die Bürgergemeinde bei ihrem/ihren Wertschriftenportfolio/s verfolgt:

  1. Hat der BR eine übergreifende Strategie erarbeitet hinsichtlich ihrer Wertschriften-Anlagen? Wenn ja, welche? Oder werden die Strategien einzeln, pro Institution unterschiedlich definiert (Zentrale Dienste, Waisenhaus, Bürgerspital und CMS)? Wenn ja, wie sehen diese im Einzelnen genau aus? Haben die Banken Portfoliomanagement-Aufträge oder werden Transaktionen durch VertreterInnen der Institutionen (BGR/CMS etc.) entschieden?
  2. Werden dabei ökologische, sozial-ethische und finanzielle Faktoren ausgewogen in die Anlageentscheidungen einbezogen? Gibt es ökologische und soziale Mindestanforderungen? Wird die Wirkung einer Anlage auf Gesellschaft und Umwelt angeschaut? Bei welcher Limite wird evtl. sogar auf eine kurzfristige Renditemaximierung verzichtet? Gibt es bei Ländern, Unternehmen und Projekten auch Ausschlusskriterien? Wenn ja, welche?
  3. Geht der BR bei der Zusammenstellung der Wertschriftenportfolio, nach den Standards der Vereinten Nationen für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG-Standards) vor? (Diese Regelungen überzeugen nicht zuletzt, weil Unternehmen, welche diese Standards berücksichtigen, oft finanziell erfolgreicher und, besser auf zukünftige Herausforderungen vorbereitet sind, über stabilere Geschäftsmodelle verfügen und sich resilienter gegenüber Krisen erweisen.)
  4. Falls keine generellen strategischen Überlegungen, Regeln oder Aufträge des BR bestehen: nach welchen Kriterien werden die Wertschriftenportfolioszusammengesetzt? Welche Banken wurden und werden mit der Zusammenstellung und der Bearbeitung der/des BGB-Aktienportfolios beauftragt? Mit welchen konkreten Vorgaben? In welchem Umfang liegen die einzelnen Wertschriftenportfoliosbei welchen Banken?
  5. Gibt es bei der Auswahl der Bankinstitute Regelungen? Rückblickend: Hatte die BGB je CS-Aktien oder hatte sie Vermögensanlagen bei der CS? Wenn ja, in welchem Umfang? Musste sie in diesem Zusammenhang Verluste hinnehmen? Wenn ja, in welcher Höhe?

Für BastA! Dr. Brigitta Gerber, Bürgergemeinderätin

 


[1] Legislaturzielen des Bürgerrats 2023 – 2029. Beschlossen an der Sitzung des Bürgerrats vom 5. November 2024/ 4. S.