Kantonales Gleichstellungsgesetz zu Geschlecht und sexueller Orientierung

Das Gleichstellungsgesetz ist ein wichtiger Schritt zur Anerkennung und Sichtbarmachung verschiedener Geschlechtsidentitäten und Lebensweisen. Ihm fehlt jedoch der Mut, sich auch mit geschlechtsspezifischen materiellen Ungleichheiten, die über die Lohndiskriminierung hinausgehen, auseinandersetzen.

Bis zur Umsetzung der tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter ist es noch ein weiter Weg. Weite Teile unseres politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Systems wurde von Männern für Männer errichtet und nur langsam öffnet sich der Blick für andere Lebensrealitäten und Wahrnehmungen. 

Die Anerkennung geschlechtlicher Vielfalt und LGBTIQ-Anliegen darf sich daher nicht auf Sprache und Quotierung beschränken. Ungleichbehandlungen und Diskriminierungen müssen im gelebten Alltag beseitigt werden. Beispielsweise bei der Stadtentwicklung und Verkehrsplanung, bei der der stereotyp männliche Lebensentwurf noch immer massgebend sind. 

BastA! fordert deshalb - ergänzend zur bescheidenen Erweiterung des Abteilung Gleichstellung - in allen Departementenkonkrete Zuständigkeiten mit entsprechenden Ressourcen und Kompetenzen. Hier braucht es zudem ein Gender-Budgeting, das positive und negative Auswirkungen politischer Entscheide auf die Geschlechtergerechtigkeit sichtbar macht.

Geschlechtergerechtigkeit statt Gleichstellung

Es geht um mehr, als Gleichstellung, also um die Angleichung der Lebenssituation von benachteiligten Bevölkerungsgruppen an jene des heterosexuellen, weissen cis Mannes. Wir fordern einen politischen Perspektivwechsel, der die Vielfalt anerkennt und auch bisher unbeachtete Bereiche ins Zentrum stellt. Beispielsweise geht es darum Sorgearbeit bezahlt und unbezahlt in den Blick zu nehmen, damit diese gesellschaftlich notwendige Arbeit nicht mehr in die Altersarmut führt und gerecht auf alle Geschlechter verteilt wird.

Nicht am falschen Ende sparen

Das neue Gleichstellungsgesetz ergänzt die Frage der Gleichstellung von Männern und Frauen um die Frage der sexuellen Orientierung und um geschlechtliche Vielfalt. Es trägt hier dem wissenschaftlichen Stand Rechnung. Diese neuen Aufgabenbereiche zu koordinieren, heisst aber auch, dass es mehr Mittel als eine 50%-Stelle braucht, um den gesetzten Zielen ansatzweise gerecht zu werden.

 „Wir wissen, wir fordern viel vom neuen Gleichstellungsgesetz. Doch Frauen, die nichts fordern, werden beim Wort genommen – sie bekommen nichts. Und das gilt für alle Menschen, die nicht der hetero-patriarchalen Norm entsprechen.“, kritisiert Sina Deiss, Co-Präsidentin BastA!