JA zur Maienbühlinitiative

Am 3. März gilts ernst! Seit Jahren streiten sich die politischen Gremien Riehens über die Deponie Maienbühl, in der auch toxischer Chemiemüll vor sich hin modert. Jetzt entscheiden die Stimmenden von Riehen darüber, ob eine Vorlage zu allfälligen Massnahmen ausgearbeitet wird, über die dann wieder ein Plebiszit entscheiden wird. Ein Riehener Sonderfall!

Auf der Grenze zu Deutschland, oberhalb der Quellen Riehens, befand sich ein grosser Steinbruch: In der Schweiz hiess er «Maienbühl», auf Inzlinger Boden «Auf Mönden». Von 1932 bis Ende der 1970er Jahre wurde er mit unterschiedlichsten Abfällen gefüllt.
Bis Ende 2017 wurde die Deponie Maienbühl durch das Amt für Umwelt und Energie (AUE) Basel-Stadt altlastenrechtlich überwacht. Aufgrund der Messresultate bei den gesuchten Stoffen wurde die Grundwasserüberwachung dann eingestellt. Weil die Hintere Auquelle durch Stoffe verunreinigt war, die aus dem Deponiekörper Maienbühl stammen, beschloss der Gemeinderat Riehen im Sommer 2020, das Verfahren zur Aufhebung der Grundwasserschutzzone bei der Hinteren Auquelle in die Wege zu leiten. Die Vordere Auquelle hingegen, die auch im Abstrombereich des Maienbühls liegt, speist weiterhin die Riehener Brunnen.

Der Entscheid des Gemeinderats irritierte. Deshalb reichten Paul Spring und Konsorten am 16. Juni 2021 im Einwohnerrat Riehen eine Motion betreffend Deponie Maienbühl und Reservat Autal ein. Am 22. September 2021 wurde sie mit Stichentscheid des damaligen Einwohnerratspräsidenten nicht an den Gemeinderat überwiesen. Wie im BastA!-Bulletin vom November 2021 angekündigt, lancierte in der Folge ein breit abgestütztes Komitee – bestehend aus den Parteien BastA!, EVP, Grüne und Grünliberalen sowie den NGOs Greenpeace, Oekostadt Basel, Pro Natura und WWF – die unformulierte Gemeindeinitiative «Sauberes Quellwasser für das grosse grüne Dorf». Diese fordert eine «risiko- und verursachergerechte Sanierung» der «mit Giftstoffen belasteten Deponien». Am 4. Februar 2023 konnte das Komitee seine Initiative mit 1160 Unterschriften einreichen (in Riehen werden für das Zustandekommen einer Initiative 1000 gültige Unterschriften benötigt).
Rückenwind bekam die Initiative durch verschiedene Medienberichte. Das für die Überwachung der Deponien in Basel-Stadt verantwortliche AUE «vergass» in belasteten Gebieten gewisse Ultragifte zu messen oder fand sie «überraschend» doch.

Benzidin – auch im Maienbühl?
Mit Ultragiften sind vor allem Benzidin und seine Abbauprodukte gemeint. Im Zusammenhang mit der Altlastenverordnung sind sie nach den Dioxinen die zweitgiftigste Stoffgruppe. Benzidinfarbstoffe waren in den 1950er und 1960er Jahren gesuchte Produkte der Basler Chemie – sie hatten aber einen gravierenden Nebeneffekt: Die SUVA stufte Blasenkrebs bei den Arbeitern in diesem Bereich als Berufskrankheit ein. Und ausgerechnet Benzidin könnte – neben anderen, bisher noch nicht genügend erfassten Giftstoffen – von der Deponie Maienbühl aus auch die Quellen Riehens bedrohen. Denn der Bericht des Geotechnischen Instituts zu den Deponien Maienbühl und Mönden vom 25. Juli 2006 hält fest, dass die Dravida AG im Auftrag der Vorgängerfirmen der Novartis AG mindestens zwischen 1960 und 1965 jeden Mittwoch Farbrückstände ins Maienbühl lieferte. Messungen auf Benzidin in Riehen durch das AUE sind nicht bekannt. Wir wissen also nicht, ob die Riehener Quellen einen Blasenkrebserreger par excellence in die Brunnen transportieren. Nur wenn man sucht, findet man etwas. Dann wäre auch der Bund an Bord. Wenn nur die kleinste Spur von Benzidin im Wasser entdeckt wird, muss die Deponie zwingend saniert werden.

Trotz dieser Ausgangslage hatte der bürgerlich dominierte Gemeinderat Riehen kein Gehör für die Anliegen der Initiant:innen. An der Einwohnerratssitzung vom 21. Juni 2023 beantragte er in einem an formalen Fehlern und Halbwahrheiten reichen Papier, dass der Einwohnerrat nicht auf die Initiative eintreten soll. Mit einer Stimme Unterschied folgte ihm der Einwohnerrat, so dass jetzt erstmalig in Riehen am 3. März 2024 über eine unformulierte Initiative abgestimmt wird. Doch was bedeutet dies? Schlicht falsch ist die Feststellung des Gemeinderates in seinem Papier zur Initiative: «Mit Annahme der Initiative würde die Gemeinde ein nicht kalkulierbares Kostenrisiko eingehen». Denn bei einer unformulierten Initiative muss der Souverän lediglich darüber abstimmen, ob – ausgehend vom Initiativtext – eine Vorlage oder ein Gegenvorschlag ausgearbeitet wird, über den die Stimmenden später entscheiden werden. In der Abstimmung vom 3. März sind die Kosten für die unnötige Abstimmung sehr gut kalkulierbar. Abgestimmt wird dann darüber, ob die politischen Gremien Riehens ihre Arbeit zum Wohle und zur Sicherheit der Riehener Bevölkerung machen oder eben nicht. Erst in einer zweiten Abstimmung wären allfällige Sanierungskosten ein Thema.

Es ist höchste Zeit, dass die Worte des Transporteurs der wahrscheinlich benzidinbelasteten Farbrückstände ihre Gültigkeit verlieren. Immer wenn er am Mittwoch im Maienbühl seine giftige Fracht entsorgte, sagte er zum Deponiewart: «Machsch d’Auge zue».

Mike Gosteli, Einwohnerrat Riehen