JA zum Schutz vor Hass

Auch wenn gestützt auf Artikel 8 der Bundesverfassung Diskriminierung der Lebensformen untersagt ist, besteht bei Aufrufen zu Hass aufgrund der «sexuellen Orientierung» eine Gesetzeslücke. Heute können homosexuelle Personen eine Ehrverletzungsklage einreichen. Die Erfolgschancen sind jedoch sehr gering. Wenn die homophoben Äusserungen gar an die homosexuelle «Gemeinschaft» als Gruppe gerichtet sind, kann nicht strafrechtlich dagegen vorgegangen werden.
Die neue Gesetzesänderung soll nun die bestehende Bestimmung des Strafgesetzbuches bezüglich der Bekämpfung der Rassendiskriminierung (Art. 261bis) um die Diskriminierung aufgrund der «sexuellen
Orientierung» erweitert werden.
In der Rechtskommission habe ich mich dafür stark gemacht, neben dem Kriterium «sexuelle Orientierung» auch das Kriterium «Geschlechteridentität» (also Transidentität oder Intergeschlechtlichkeit) in die neue Bestimmung aufzunehmen. Ausser den Grünen und der SP haben die anderen Fraktionen diesen Vorschlag aber im Parlament verworfen. Als Argumente für den Ausschluss des Kriteriums «Geschlechteridentität» wurde einerseits auf die Auslegungsprobleme und anderseits auf die ungewisse Erfolgschance der Vorlage beim Volk hingewiesen. Ausser der SVP haben
aber schliesslich alle Parteien der Gesetzesänderung zugestimmt.
Die Eidgenössisch Demokratische Union (EDU) hat mit Unterstützung der Jungen SVP das Referendum gegen die Gesetzesänderung ergriffen. Deshalb werden wir am 9. Februar darüber abstimmen.
Die Verteidigung der Grundrechte und der Vielfalt, der Minderheitenschutz und der Schutz des Rechts auf Andersartigkeit gehören zu unseren Kernanliegen. Deshalb wollen wir wie zahlreiche internationale Menschenrechtsgremien und mehrere zivilgesellschaftliche Organisationen der Schweiz gegen jede Form von Diskriminierung vorgehen.
Wir wissen, dass die Gesetzesänderung die Homophobie nicht verschwinden lassen wird. Es braucht weiterhin Präventionsmassnahmen, Aufklärungsarbeit in den Schulen und Sensibilisierung der Akteure. Aber die Anpassung des Strafgesetzes wird Homophobie in die Schranken weisen. Deshalb braucht es am 9. Februar ein klares Ja für die Gesetzesänderung.
Sibel Arslan
Mehr Infos zu den Abstimmungen vom 9. Februar 2020 gibt`s im aktuellen Bulletin (10MB)