Interpellation zur Absage der Preisverleihung des Kulturförderpreises aufgrund politischen Drucks

Am 14. November 2024 hat die Abteilung Kultur des Präsidialdepartements verkündet, dass der diesjährige Kulturförderpreis an die Basler Künstlerin DJ Leila Moon verliehen wird. Die Abteilung Kultur vergibt diesen Preis auf Empfehlung einer unabhängigen Fachjury, welche junge kulturelle Initiativen für ihr Schaffen auszeichnen will, um ein kulturpolitisches Signal zu setzen.

Die Preisverleihung wäre auf den 29. November 2024 terminiert gewesen an der die Leiterin der Abteilung Kultur, den Kulturförderpreis persönlich an DJ Leila Moon übergeben hätte.

Noch am selben Tag der Verkündung kritisierte die SVP Basel-Stadt diese Preisverleihung; reichte eine Interpellation ein und baute politischen Druck auf. Kritisiert werden Statements der Künstlerin in den Sozialen Medien zum aktuellen Nahostkonflikt, zum Krieg der israelischen Regierung in Gaza und zur Begründung, weshalb sie ein Auftritt in Bern abgesagt hatte.

Dies hatte zur Folge, dass bereits ein Tag später die Abteilung Kultur des Präsidialdepartments die Preisverleihung vom 29. November absagte, weil zuerst weitere Abklärungen getroffen werden müssten. Ebenso hat der zuständige Regierungsratspräsident auf der Plattform X umgehend verkündet, dass er froh ist, dass die Preisverleihung überprüft wird und mit seinem Tweet, die Künstlerin indirekt dem Antisemitismusvorwurf ausgesetzt.   

Diese Kommunikation der Abteilung Kultur mit der Absage der Preisverleihung einen Tag nach Einreichung einer Interpellation, ist demokratiepolitisch ein sehr fragwürdiges und hochproblematisches Vorgehen. Die unabhängige Fachjury hat ihre Entscheidung aus verschiedenen Blickwinkeln und Gründen gefällt und so die 10-jährige künstlerische Arbeit von DJ Leila Moon damit auszeichnen wollen.

Nur weil sich eine Künstlerin in der aktuellen katastrophalen Situation im Nahen Osten gegen den Krieg der israelischen Regierung und für Selbstbestimmung in Palästina ausspricht, kann dies kein Grund sein, den Entscheid einer unabhängigen Fachjury zu kippen und das Werk der Künstlerin nicht mehr zu würdigen.

Es kann nicht sein, dass einer einzelnen Partei oder einem Regierungsrat de facto ein Vetorecht für die Preisvergabe von Kulturpreisen eingeräumt wird. Kritik gegenüber der israelischen Regierung und dem Krieg in Gaza sowie der Siedlungs-Politik muss möglich sein und ist per se kein Antisemitismus.

Bezugnehmend auf die geschilderte Problemstellung, bitte ich die Regierung um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wurde die unabhängige Fachjury über die Absage der Preisverleihung durch die Abteilung Kultur des Präsidialdepartements im Vorfeld angehört und konnte diese eine Stellungnahme hierzu abgeben? Falls dies so wäre, was war die Position der Fachjury?
  2. Wurde der Entscheid der Abteilung Kultur, die Preisverleihung auszusetzen, vom gesamten Regierungsrat mitgetragen oder alleine vom zuständigen Regierungsrat des Präsidialdepartements?
  3. Ist der Regierungsrat auch der Meinung, dass im Sinne der Sicherstellung der Unabhängigkeit einer Fachjury nur diese selbst, den Entscheid über eine allfällige Neubeurteilung fällen kann und sollte?
  4. Welche Massnahmen werden von der Abteilung Kultur und dem Präsidialdepartement geplant, um die Künstlerin DJ Leila Moon vor den nun zu erwartenden negativen Konsequenzen dieser Absage zu bewahren?
  5. Welche Massnahmen trifft die Abteilung Kultur des Präsidialdepartements, um in Zukunft die Basler Kulturförderung vor politischen Kampagnen besser zu schützen?