Interpellation von Oliver Bolliger: Ist ein erhöhter Verzugszins bei Steuerforderungen wirklich nötig?

Ab dem 1. Januar 2023 gelten neue Gesetze und Verordnungen. Der Vergütungszinssatz für Steuervorauszahlungen erhöht sich im 2023 von 0,1 auf 0,5 Prozent – somit profitieren all diejenigen, die in der Lage sind, ihre Steuerschulden vor dem Fälligkeitsdatum (31. Mai des Folgejahres) begleichen zu können. Dies ist eine Anpassungsmassnahme an die generell gestiegenen Zinsen, beispielsweise bei Konten auf Banken und nachvollziehbar.

Aber es sind nicht alle Steuerzahlenden in der Lage ihre Steuern vorzeitig und vollständig bezahlen zu können und deshalb ist es alles andere als nachvollziehbar, dass Steuerausstände seit diesem Jahr stärker bestraft werden. Statt wie bis anhin die Steuerschulden mit einem Zins von 3 Prozent zu belasten, gilt ab dem 1. Januar ein Belastungszins von 3,5 Prozent.

Es stellt sich die Frage, ob diese Erhöhung in Anbetracht des geplanten Steuersenkungs-Pakets,  welches Mindereinnahmen in Millionenhöhe generiert und unter Berücksichtigung der aktuellen Teuerung aus sozialpolitischer Sicht wirklich notwendig und sinnvoll ist.

Es werden mehrheitlich Steuerzahlende ohne Vermögen, die ihre Steuern mit monatlichen Teilzahlungen in Raten begleichen und dann den Restbetrag mit der Auszahlung des 13. Monatslohn Ende November bezahlen, zusätzlich finanziell belastet und dies obwohl der Kanton Basel-Stadt auf diese Mehreinnahmen nicht angewiesen wäre.  

Es gibt deshalb keinen nachvollziehbaren Grund eine Erhöhung des Verzugszinses einzufordern. Zudem muss davon ausgegangen werden, dass ein Grossteil der Betroffenen Familien mit Kindern sind.

Bezugnehmend auf die geschilderten Problemstellungen, bitte ich die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Gründe und welche Notwendigkeiten haben den Regierungsrat dazu veranlasst, den Verzugszins per 1. Januar 2023 um 0,5% auf neu 3,5 Prozent anzuheben?
  2. Wie viele der Steuerzahlenden im Kanton Basel-Stadt sind von dieser Zinserhöhung betroffen? Wie hoch ist der prozentuale Anteil von allen Steuerzahlenden im Kanton Basel-Stadt? Wie hoch ist der prozentuale Anteil von Familien?
  3. Mit welchen Mehreinnahmen rechnet der Regierungsrat durch die Erhöhung des Belastungszinses?
  4. Was sind die Gründe des Regierungsrats, dass er den Verzugszins im Sinne einer Kaufkrafterhaltungsmassnahme nicht gesenkt hat – beispielsweise auf einen Wert von 1,8 Prozent wie in Deutschland?  
  5. Ist der Regierungsrat auch der Meinung, dass es in der aktuellen wirtschaftlichen Situation notwendig und sinnvoll ist, die Kaufkraft generell zu stärken – insbesondere von Menschen mit tiefen Einkommen und von Familien?
  6. Ist der Regierungsrat bestrebt diese Erhöhung wieder rückgängig zu machen?