Interpellation: Verfassungsrechte gelten auch bei internationalen Messen

Vorgeschichte
Bei der Eröffnung der Baselworld versuchten Aktivist*innen von ‘Ignorance Unlimited’ mit einem Transparent an Ballonen die enge Verflechtung zwischen Basel als grösstem Aktionär der MCH Group und den problematischen Geschäften mit Edelmetallen und Diamanten an der Baselworld sichtbar zu machen. Edelmetalle stehen in Zusammenhang mit Ausbeutung und Umweltzerstörung: Beim Abbau kommen Blei und Cyanid zum Einsatz, die sich in den Körpern der Arbeiter*innen ablagern und das Trinkwasser bedrohen. Zudem komme es laut Studien im Zusammenhang mit Goldabbau zu Kriegen und Menschenhandel. Im Handel fehlt meistens Transparenz darüber, woher die Edelmetalle und Diamanten kommen und unter welchen Bedingungen sie abgebaut werden.
Zum geplanten Protest kam es jedoch nicht. Die Polizei hinderte die Aktivist*innen, ihr Grundrecht der Meinungsäusserungsfreiheit auszuüben. Im entsprechenden Artikel der Tageswoche vom 22. März 2018 wird Polizeisprecher Yerguz wie folgt zitiert: «Wir haben festgestellt, dass Vorbereitungshandlungen getroffen wurden für eine unbewilligte Aktion. Während der Baselworld ist der Messeplatz durch die Messe belegt. Auch wenn der Platz öffentlich zugänglich bleibt, sind in dieser Zeit sämtliche fremden Nutzungen bewilligungspflichtig. Entsprechend haben wir diese Kundgebung unterbunden.» Weiter steht geschrieben: «Die Polizei habe dabei jedoch nicht im Auftrag der Baselworld gehandelt, sondern ihre Kontrollaufgabe eigenmächtig wahrgenommen, hält Yerguz fest.» Im Hinblick auf das Handeln der Polizei stellen sich mehrere Fragen.
Am 5. April 2017 antwortete Regierungsrat Dürr auf eine Interpellation von Daniel Spirgi, dass eine Kundgebung mit rund 200 Personen während der Baselworld nicht durchgeführt werden konnte, weil dafür ein Extraaufgebot der Kantonspolizei notwendig wäre, welches während der Messe nur schwer auf die Beine gestellt werden könne. Grundsätzlich seien Kundgebungen aber auch während der Baselworld oder anderen grossen Messen möglich. Bei der Eröffnung der diesjährigen Baselworld kann das notwendige Extraaufgebot jedoch nicht als Begründung aufgeführt werden, da an der Aktion gemäss Bericht der Tageswoche nur fünf Aktivist*innen beteiligt waren.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um Beantwortung der folgenden Fragen:
- Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde der Protest auf dem Messeplatz gestoppt?
- Ist ein einzelnes Transparent im öffentlichen Raum tatsächlich bewilligungspflichtig?
- Wie wurde die Polizei auf die «Vorbereitungshandlungen» zur Aktion im Zusammenhang mit der Baselworld aufmerksam? Hat eine gezielte Überwachung einer oder mehrerer der an der Aktion beteiligten Personen stattgefunden?
- Gilt das Grundrecht der freien Meinungsäusserung während Grossanlässen wie der Baselworld entgegen der Aussage von Regierungsrat Dürr doch nicht?
- Wurde der Dialog mit den Aktivist*innen gesucht und ihre Absichten abgeklärt, bevor das Transparent konfisziert wurde?
- Wieso betont der Polizeisprecher Yerguz die eigenmächtige Handlung der Polizei? Gibt es Anlass zur Vermutung, dass die Messe mitentscheiden kann, was zugelassen bzw. unterbunden werden soll?
- Wer bestimmt nach welchen Kriterien, welche Nutzungen als «fremd» gelten und bewilligungspflichtig sein sollen? Auf welchem Recht basiert die Bewilligungspflicht?
- Teilt der Regierungsrat die Kritik der Aktivist*innen in Bezug auf die fehlende Transparenz und die problematische Herkunft von Gold, anderen Edelmetallen und Diamanten?
- Anerkennt die Regierung ihre zentrale Rolle als Hauptaktionär der MCH Group, um eine Transparenz und Kontrolle der Liefer- und Handelsketten von Gold, anderen Edelmetallen und Diamanten einzufordern, die an der Baselworld gehandelt werden?