Interpellation Tonja Zürcher: Verantwortung des Finanzplatzes für die Klimakrise

§15 Abs.2 der Verfassung des Kantons Basel-Stadt verpflichtet die Regierung die natürlichen Lebensgrundlagen jetziger und zukünftiger Generationen zu erhalten. Am 20. Februar hat der Grosse Rat mit 71 zu 17 Stimmen den Klimanotstand ausgerufen. Der Grosse Rat hat damit anerkannt, dass die Eindämmung des Klimawandels und seiner schwerwiegenden Folgen höchste Priorität hat. Bereits am 4.Februar 2016 hat der Grosse Rat mit dem Anzug von Nora Bertschi und Konsorten die Regierung aufgefordert, zu überprüfen, wie die Pensionskasse Basel-Stadt aus Investitionen in fossile Energien aussteigen kann. Noch immer fehlt aber Strategie der Dekarbonisierung, die als zentrales Element den kompletten Ausstieg aus fossilen Unternehmen enthält.

Der Blick auf den gesamten Schweizer Finanzplatz zeigt, dass von ihm gesteuerte Aktivitäten ein Zwanzigfaches der einheimischen THG-Emissionen ausmachen: 1100 Mio. t CO2eq pro Jahr (Quelle: Klima Allianz). Das sind über 2 % der weltweiten Emissionen. Nur fünf Staaten haben einen höheren territorialen Ausstoss. Mit Investitionen in die globalen Finanzmärkte unterstützt der Schweizer Finanzplatz ein Klimaerhitzung von 4 – 6° C. Es ist offensichtlich, dass die für den Erhalt einer lebenswerten Zukunft notwendige Grenze von maximal 1,5° C nur eingehalten werden kann, wenn der Schweizer Finanzplatz seine Geschäftspraxis und seine Finanzflüsse rasch und tiefgreifend ändert.
In diesem Zusammenhang bitte ich die die Regierung um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Unterstützt die Regierung die Forderung, dass sich der Finanzplatz Schweiz und damit auch die Pensionskasse Basel-Stadt, die Basler Kantonalbank und der gesamte Basler Finanzplatz an die Forderungen des Pariser Abkommens halten und die Finanzflüsse in Einklang mit einer klimagerechten Entwicklung bringen soll?
  2. Teilt die Regierung die Einschätzung, dass für diesen Wandel zu einer klimagerechten Entwicklung nicht mehr viel Zeit bleibt und daher sofort damit begonnen werden muss?
  3. Unterstützt die Regierung die Forderung, dass alle Finanzierungen von und Investitionen in Projekte und Unternehmen, die mit umweltschädlichen Technologien verbunden sind, gestoppt werden müssen?
  4. Teilt die Regierung die Ansicht, dass insbesondere Projekte, welche die Förderung, Neuerschliessung, Verarbeitung oder Verbrennung von Öl, Gas und Kohle beinhalten oder zwingend notwendig machen, nicht klimaverträglich sind und daher nicht mehr finanziert werden sollten?
  5. Bis werden wird die PKBS und die BKB die vollständige Dekarbonisierung einleiten und bis wann abschliessen?
  6. Was unternimmt die Regierung, um wie in der Resolution zum Klimanotstand gefordert, die Bevölkerung umfassend über Ursachen des Klimawandels zu informieren? Beinhaltet diese Information auch die Benennung der Rolle der Banken und des gesamten Finanzplatzes?
  7. Was unternimmt die Regierung, um die Banken, Versicherungen und Pensionskassen mit Basler Sitz dazu zu bewegen, ihr Finanzflüsse in Einklang mit einer klimagerechten Entwicklung zu bringen?
  8. Was unternimmt die Regierung, um die Offenlegung aller durch Banken, Versicherungen und Pensionskassen mit Sitz in Basel-Stadt getätigten Investitionen betreffend umweltschädliche und klimazerstörerische Geschäfte und der daraus erzielten Gewinne zu bewirken?
  9. Teilt die Regierung die Ansicht, dass angesichts des aktuellen Entwicklungspfades der CO2-Emissionen auf Kantonsgebiet §15 Abs. 2 der Kantonsverfassung im Moment deutlich verletzt wird?
  10. Teilt die Regierung die Ansicht, dass in Zeiten des Klimanotstands auch Aktivitäten des zivilen Ungehorsams legitim sind, um auf die Dringlichkeit von Veränderungen aufmerksam zu machen?

Tonja Zürcher (72), 9. September 2019