Interpellation im Bürgergemeinderat betr. Kündigungen der „angepassten Arbeitsplätze“ im Bürgerspital

Warum sollen Menschen mit IV-Rente keinen Lohn mehr für ihre Arbeit erhalten? Wir wollen es genauer wissen und stellen kritische Fragen!

Das Bürgerspital Basel bietet zahlreiche „angepasste Arbeitsplätze“ (früher „geschützte Arbeitsplätze“) für Menschen mit einer IV-Rente an.

Von Betroffenen, die in der begleiteten Arbeit tätig sind war zu erfahren, dass für diese Arbeitsplätze nun Kündigungen ausgesprochen wurden, verbunden mit dem Angebot, die gleiche Arbeit im Rahmen eines Angebots „Betreute Tagesgestaltung“ auszuüben. Dies hätte dann aber zur Folge, dass ihre Tätigkeit nicht mehr entlöhnt würde.

Diese Kündigungen haben bei den Betroffenen Unmut, Unverständnis und Besorgnis ausgelöst und sie fühlen sich vor den Kopf gestossen, da ihre Arbeit nun plötzlich nicht mehr entlöhnt werden soll.

Es stellt sich die Frage, ob es sich hierbei um Abbaumassnahmen handelt oder welche Absicht mit dieser Umstrukturierung verfolgt wird.

Laut Webseite des BSB arbeiten über 500 Menschen an angepassten oder integrativen Arbeitsplätzen –  in den zahlreichen Betrieben oder Bereichen des BSB oder in Partnerfirmen im ersten Arbeitsmarkt. Weiter heisst es auf der Webseite „wir bieten den Mitarbeitenden ein Anstellungsverhältnis in einem attraktiven Arbeitsumfeld“.  Je nach Anzahl der Betroffenen, denen gekündigt wurde, muss sogar von einer Massenentlassung ausgegangen werden.

Vor diesem Hintergrund erlaube ich mir, dem Bürgerrat folgende Fragen zu stellen:

  1. Handelt es sich bei diesem geschilderten Vorgang um eine generelle Umstrukturierung der Angebote für Menschen mit einer IV-Rente?
  2. Wie begründen sich diese Kündigungen resp. was ist das Ziel dieser allfälligen Umstrukturierung?
  3. Wie viele angepasste Arbeitsplätze sind konkret von Kündigungen betroffen?
  4. Falls es sich hierbei um eine Massenentlassung handelt: ist das BSB bereit, die gesetzlich vorgeschriebenen Schritte (Konsultation der Arbeitnehmervertretung oder der Arbeitnehmenden etc.) durchzuführen und die Kündigungen vorerst zurückzunehmen?
  5. Wie läuft die Kommunikation mit den Direktbetroffenen in solchen Situationen? Gibt es hier nicht Verbesserungsbedarf? 

Basel, 26. November 2024, Heidi Mück, BastA!