Interpellation betreffend kurzfristigen Massnahmen gegen Obdachlosigkeit in Basel

Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit sind in Basel eine Realität und Mitten in der Gesellschaft angekommen. Von prekären Wohnverhältnisse sind weit mehr betroffen, als die sichtbare Obdachlosigkeit vermuten lässt. Diese langjährige Erfahrung von sozialen Einrichtungen, die sich im Netzwerk Wohnungsnot zusammengeschlossen haben, führte zur Initiative „Recht auf Wohnen“.
Am 10. Juni 2018 wurde diese Initiative, neben drei weiteren Wohninitiativen des Mieterverbands Basel, von der Basler Bevölkerung deutlich angenommen. Seit bald 10 Monaten warten wir nun auf konkrete Umsetzungsmassnahmen. Das diese zwingend angezeigt wären, zeigt nun eine aktuelle Studie der Fachhochschule Nordwestschweiz auf.
Die von der CMS in Auftrag gegebene Studie ermöglicht einen Einblick in die Lebenswelt von Betroffenen und zeigt Hintergründe sowie Handlungsempfehlungen auf. Die Mitteilung der Regierung anfangs April auf das weitere Vorgehen betr. Verfassungsinitiative ist zu zögerlich und zeigt keine kurzfristigen Massnahmen auf. Diese wären aber dringend angezeigt, um die Notsituation für die betroffenen Personen schnellstmöglich zu Beheben.
Gemäss der aktuellen Studie schlafen rund 100 Menschen in Basel auf der Strasse oder übernachten in der Notschlafstelle. Hinzu kommen noch rund 200 Menschen in sehr prekären Wohnsituationen, die entweder über keine eigene Wohnung verfügen und bei Bekannten schlafen oder in gesundheitsschädigenden oder überteuerten Wohnsituationen leben.
Aufgrund der neusten Erkenntnissen und aktuell fehlenden kurzfristigen Massnahmen betreffend der Umsetzung von „Recht auf Wohnen“, bitte ich deshalb den Regierungsrat folgende Fragen zu beantworten:
- Welche kurzfristigen Massnahmen betreffend der Umsetzung, der Verfassungsinitiative „Recht auf Wohnen“, werden in den nächsten drei Monaten in die Wege geleitet?
- Ist der Regierungsrat bereit den Betrag für die Notschlafstelle Basel-Stadt einheitlich für alle Betroffenen Menschen auf CHF 7.50 pro Nacht festzulegen oder auf CHF 5.00 pro Nacht zu senken?
- Was ist der aktuelle Bedarf der Einrichtungen des begleiteten Wohnens (z. B. HEKS-Wohnen, Stiftung Wohnhilfe etc.) und wie hoch ist die Auslastung bei den Angeboten des betreuten Wohnen (z.B. ELIM, Haus Volta etc.)? Wie viele Personen befinden sich auf den Wartelisten in den entsprechenden Einrichtungen?
- Wird zukünftig Immobilien Basel-Stadt (IBS) bei Personen mit Steuerschulden eine Wohnungsvergabe ermöglichen und auf die Benachteiligung in der Wohnungsvermittlung verzichten?
- Mit welchen aktiven und unterstützenden Massnahmen wird sich die IBS bei der Umsetzung der Verfassungsinitiative „Recht auf Wohnen“ einbringen, um akute Notsituationen abzufedern? Ist die IBS bereit dazu, wohnungslose Personen prioritär bei der Vermietung ihrer Wohnungen zu berücksichtigen?
- Ist der Regierungsrat bereit das Angebot der sozialen Wohnungsvermittlung von IG Wohnen weiter auszubauen, so dass mehr Personalressourcen vorhanden sind, um eine direktere und konkretere Unterstützung von betroffenen Personen möglich werden zu lassen?
Oliver Bolliger