Interpellation betreffend Einstufung der Angebote der OKJA als soziale Einrichtungen

Es ist unbestritten, dass viele Kinder und Jugendliche besonders unter der aktuellen Krisensituation leiden. Die Einschränkungen aufgrund behördlicher Auflagen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie wirken auch bei ihnen wie eine Lupe und verstärken bestehende Probleme oder lassen neue auftreten.

Die Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) wie zum Beispiel die Jugendtreffpunkte könnten hier einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung leisten. Sie können einen niederschwelligen Ort bieten, an dem sich Kinder und Jugendliche untereinander und mit ihren Vertrauenspersonen, den Fachpersonen der OKJA, austauschen und ihre Sorgen besprechen können. Leider gelten die Jugendtreffpunkte im Kanton Basel-Stadt als Freizeit-Angebote und können deshalb während des Lockdowns ihre eigenen Räumlichkeiten – trotz bestehenden sorgfältig ausgearbeiteten Schutzkonzepten – nicht für Gespräche, oder Beratungen nutzen.

Ein konkretes Beispiel: Beim Chillout, dem Jugenzentrum Kleinhüningen, welches in der kurzen Zeit seit seiner Eröffnung schon einen wichtigen Platz im sozialen Leben der Jugendlichen im Quartier einnimmt, dürfen sich aktuell auf dem kleinen Vorplatz des Hauses 4 Jugendliche mit einer Fachperson aufhalten. Dieses nicht sehr einladende Setting bedeutet gerade in dieser kalten Jahreszeit eine hohe Schwelle für Jugendliche. Zudem sind nicht einmal vertrauliche Beratungsgespäche möglich, da die Räumlichkeiten des Treffpunkts nicht für den Rückzug benutzt werden dürfen. Gerade in Kleinhüningen leben zahlreiche Jugendliche in beengten Wohnverhältnissen und in Familien, die mit den sozialen Folgen der Pandemie zu kämpfen haben. Sie tragen derzeit eine besonders grosse Last und sollten deshalb die Möglichkeit bekommen, sich in einem geschützten Rahmen zu treffen und Unterstützung zu erhalten.

Die Kantone haben in der Einstufung der offenen Kinder- und Jugendarbeit durchaus Spielraum, wie das Beispiel Basel-Landschaft (s. BZ vom 23.1.2021 „Die Jugendlichen wollen sich treffen“) zeigt. Der Kanton Basel-Landschaft stuft die Jugendtreffpunkte als soziale Einrichtungen ein und ermöglicht ihnen damit einen gewissen Betrieb im Innenbereich.

Gemäss aktuell geltender Covid-19-Verordnung vom 18.1. 2021 gelten für Betriebe, die als soziale Einrichtungen eingestuft sind, weniger Einschränkungen. So gilt bei den Öffnungszeiten keine Beschränkung und für die Anzahl Personen ist für alle Altersstufen und alle Formen der Angebote die zur Verfügung stehende Fläche massgebend. (Quelle: Rahmenschutzkonzept für Angebote der Kinder- und Jugendförderung und der Offenen Kinder- und Jugendarbeit des Dachverbands Offene Kinder- und Jugendarbeit Schweiz DOJ https://doj.ch/wp-content/uploads/dokumente/Rahmenschutzkonzept_KJF_OKJA_DOJ.pdf).

Eine Einstufung als soziale Einrichtung würde es den Jugendtreffpunkten also ermöglichen, besonders belastete Jugendliche weiterhin zu begleiten und zu unterstützen.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Warum werden die Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit – insbesondere die Jugendzentren und –treffpunkte in Basel-Stadt – nicht als soziale Einrichtungen eingestuft? Es ist doch unbestritten, dass die Jugendtreffpunkte viel mehr als Freizeitangebote wie zum Beispiel Schwimmbäder oder Fitnesszentren sind.
  2. Ist dem Regierungsrat bewusst, dass die aktuell geltenden massiven Einschränkungen bei den Angeboten der Offenen Kinder und Jugendarbeit für die betroffenen Kinder und Jugendlichen negative Auswirkungen auf ihre persönliche Situation haben können?
  3. Was gedenkt der Regierungsrat zu unternehmen, um diese negativen Auswirkungen aufzufangen? Wird eine Erweiterung des Angebots der Offenen Kinder- und Jugendarbeit nach der Corona-Krise in Erwägung gezogen?
  4.  Ist der Regierungsrat bereit, rasch zu handeln und die Jugendtreffpunkte als soziale Einrichtungen einzustufen oder ihnen zumindest im Rahmen des durch das BAG ermöglichten Spielraums einen gewissen Betrieb (gemäss Schutzkonzept) in den Innenräumen zu ermöglichen?

Heidi Mück (73)