Heidi Mück: Schriftliche Anfrage betreffend Unterstützungsangeboten für Mitglieder von Schulräten und Schulkommissionen mit Betreuungspflichten

Mitglieder von Schulräten und Schulkommissionen leisten eine wichtige Arbeit für unsere Gesellschaft. Der Schulrat bildet an den Volksschulen die direkte Brücke zwischen Schule und Öffentlichkeit. Er sichert in erster Linie den Dialog zwischen den Lehrpersonen, der Schulleitung, den Schülerinnen und Schülern, den Erziehungsberechtigten und der Quartierbevölkerung. Er vermittelt bei Problemen und Konflikten an der Schule und genehmigt zum Beispiel das Leitbild und die Hausordnung „seiner“ Schule. Die Schulkommission fungiert hingegen als Aufsichtsbehörde der ihr zugeteilten oberen Schule.
Es wird gewünscht, dass Mitglieder von Schulräten und Schulkommissionen einen Bezug zu Bildungsfragen haben. In der Regel findet eine Sitzung pro Quartal statt und die externen Mitglieder der Schulräte und Schulkommissionen sind angehalten „regelmässig am Unterricht, an Elternveranstaltungen, Schulkonferenzen und anderen Schulanlässen“ teilzunehmen und sich dadurch einen Einblick in die Arbeit der Schule verschaffen.
Für ihre Tätigkeit erhalten die Mitglieder von Schulräten eine Entschädigung von 1000 Fr.pro Jahr. Schukommissionsmitglieder erhalten eine Pauschale von 600.- Fr. und zusätzlich ein Sitzungsgeld von 100.-. Es ist offensichtlich, dass diese Entschädigung eher symbolischen Wert hat. Wenn nun aber für Sitzungen oder Schulbesuche eine Kinderbetreuung nötig ist, deckt die Entschädigung kaum die Kosten dafür.
In den Schulkommissionen und Schulräten sind Frauen mit jüngeren Kindern und Alleinerziehende tendenziell unterrepräsentiert. Das ist besonders bedauerlich, weil gerade von diesen Gesellschaftsgruppen aufgrund ihrer konkreten Erfahrungen wertvolle Impulse für die Schulen ausgehen können.
Um Personen mit kleineren Kindern die Übernahme eines solchen Amtes zu erleichtern, wäre eine weitergehende zweckgebundene finanzielle Unterstützung hilfreich. Gerade für Frauen mit kleinen Kindern oder für Alleinerziehende bedeutet die Übernahme eines Amtes als Schulrats- oder Schulkommissionsmitglied - neben der Lohn- und Familienarbeit - eine grosse zusätzliche Herausforderung. Eine Beteiligung an den Kosten für die Kinderbetreuung, wäre auch ein Zeichen der Wertschätzung für ein gesellschaftlich wertvolles Engagement und könnte dazu führen, dass mehr Frauen mit jüngeren Kindern und mehr Alleinerziehende für die Übernahme solcher Ämter motiviert werden können.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Sieht der Regierungsrat eine Möglichkeit, dass Mitglieder von Schulräten und Schulkommissionen für Sitzungen und Schulbesuche, während derer sie ihre Kinder betreuen lassen müssen, eine weitergehende finanzielle Entschädigung erhalten?
- Gibt es weitere Ämter, die eher symbolisch entschädigt werden und für die eine weitergehende Unterstützung für die Kinderbetreuung angebracht wäre? Wenn ja, welche?
- Welche sonstigen Möglichkeiten sieht der Regierungsrat, um Menschen mit Betreuungspflichten, insbesondere Alleinerziehende in der Ausübung politischer Ämter zu unterstützen?
Heidi Mück (73)