Hausangestellte brauchen mehr Schutz!

Heute endet die Vernehmlassungsfrist zum Normalarbeitsvertrag für das Hauspersonal. Die politischen Lösungen von Bundesrat und Kanton bleiben für BastA! und viele Hausangestellte eine Enttäuschung.

Mit der Ratifizierung der ILO Konvention 198 hätte die Schweiz die Hausangestellten dem Arbeitsgesetz unterstellen müssen. Der Bundesrat weigert sich jedoch diese umzusetzen und ersucht die Kantone mit den Normalarbeitsverträgen ein erträgliches Flickwerk zu erarbeiten. Wir müssen anerkennen, dass die 24-Stundenbetreuung Arbeit ist. „Wir müssen an Lösungen arbeiten, die der psychischen und physischen Gesundheit der Angestellten genauso Rechnung tragen, wie dem Bedürfnis Betreuungsbedürftiger nach Unterstützung. Das geht nur, wenn wir Hauspersonal dem Arbeitsgesetz unterstellen und Ruhezeiten einhalten,“ erklärt Marianne Meyer-Lorenceau. „ Das Grundproblem der Ausbeutung in der 24-Stunden-Betreuung bleibt sonst unangetastet “, so Meyer-Lorenceau weiter.

Ärger über fehlenden Kündigungsschutz

Für Ärger sorgt zudem, dass der Kanton Basel-Stadt nicht einmal alle milden Empfehlungen des Bundesrats umsetzt. Mit dem Tod der gepflegten Person endet auch das Arbeitsverhältnis. Der Kanton entwürdigt damit die Tätigkeit, die in dieser Form der Erwerbsarbeit steckt. Wer einen Menschen über Monate oder Jahre in den Tod begleitet, arbeitet körperlich und emotional schwer und verliert schliesslich auch einen geliebten Menschen. Wir müssen uns vor Augen führen, was es bedeutet einen Menschen in den Tod zu begleiten. Diese Arbeit ist nicht nur körperlich, sondern auch psychisch eine enorme Belastung. Mit dem Tod oder der Heimeinweisung des Patienten endet eine wichtige soziale Beziehung. In vielen Fällen stirbt ein guter Freund beziehungsweise eine Person, die man genauso liebt, wie einen pflegebedürftigen Verwandten. „Es braucht ein Fenster, das Zeit zum Trauern und Fassung sammeln, ermöglicht. Die Pflegenden mit dem Tod des Patienten vor das wirtschaftliche Nichts zu stellen, ist unmenschlich,“ fasst Beatrice Messerli zusammen. BastA! fordert daher eine Kündigungsfrist von mindestens einem Monat.