Für eine gerechte Rente braucht es die 13. AHV

Das neue Jahr beginnt mit zwei für BastA! entscheidenden Abstimmungen zur AHV. Während die Renteninitiative der Jungfreisinnigen eine überholte Erhöhung des Rentenalters auf 66 Jahre (zusätzlich gekoppelt an die Lebenserwartung) vorschlägt, setzt sich die Initiative „Für ein besseres Leben im Alter (13xAHV)“ des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes für eine 13. AHV-Rente ein. Die Abstimmung findet am 3. März 2024 statt, und wir haben die Möglichkeit, sie zu gewinnen!

Die 13. AHV-Rente als Notwendigkeit

Für Menschen, die ihr ganzes Leben lang gearbeitet und in die AHV eingezahlt haben, sollte eine armutsfeste Rente selbstverständlich sein. Dennoch ist das Problem der Altersarmut akut: Laut Bundesamt für Statistik gehörten Rentner:innen bereits im Jahr 2020, vor der Preisaufwärtsspirale, zu den ärmsten Altersgruppen der Schweiz. 15,6% der Personen ab 65 Jahren hatten kaum finanzielle Reserven, 8,7% kämpften mit den nötigsten Ausgaben, und 11,3% konnten unvorhergesehene Ausgaben ab 2500 Franken nicht bewältigen.

Die 13. AHV-Rente ist daher keineswegs ein Luxus, sondern gleicht lediglich den erheblichen Kaufkraftverlust der vergangenen Jahre aus – und das für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rentnerinnen und Rentner. Obwohl die AHV als erste Säule der Altersvorsorge an die Teuerung angepasst wird, berücksichtigt sie nicht die gestiegenen Krankenkassenprämien und andere wachsende Kosten. Diese zusätzlichen Ausgaben belasten Menschen mit niedrigerer Rente enorm, und viele Rentnerinnen und Rentner haben am Ende des Monats immer weniger oder gar kein Geld mehr im Portemonnaie.

Altersarmut in der Schweiz ist weiblich. Noch immer erhalten Frauen rund ein Drittel weniger Rente als Männer (19‘000 Franken weniger pro Jahr). Die 13. AHV-Rente ist daher besonders wichtig für Frauen, da sie die einzige Einkommensquelle ist. Denn nur in der AHV sind alle versichert. Und nur in der AHV gibt es für unbezahlte Betreuungs- und Sorgearbeit eine Rente. Die Betreuungs- und Erziehungsgutschriften der AHV verringern die Rentenlücke. Ein Kind grosszuziehen, erhöht beispielsweise die monatliche AHV-Rente um bis zu 350 Franken pro Monat.

Ausgleich von Verlusten und Finanzierbarkeit

Die 13. AHV-Rente würde nicht nur den Kaufkraftverlust ausgleichen, sondern auch den Rückgang bei den Pensionskassen mildern. Die zweite Säule hat keinen obligatorischen Teuerungsausgleich, und Neurentnerinnen und Neurentner erhalten im Vergleich zu früher immer weniger Rente für ihre einbezahlten Pensionskassenbeiträge, da das Alterskapital an den Finanzmärkten weniger Ertrag abwirft.

Finanziell ist die 13. AHV-Rente tragbar und sogar die fairste Lösung. Frühere Prognosen von Milliardendefiziten in der AHV haben sich nicht bewahrheitet. Die UBS sprach im Jahr 2019 von kommenden Defiziten in Billionenhöhe. Banken, Versicherungen und deren Lobbyist*innen in den bürgerlichen Parteien im Bundeshaus schüren seit Jahren Panik. Doch bis heute haben sich diese Angstszenarien nicht bewahrheitet. Der Bundesrat musste seine Berechnungsmodelle revidieren. Gemäss den offiziellen Finanzperspektiven wird die AHV im Jahr 2026 einen Überschuss von 3,5 Milliarden Franken verzeichnen. Die Reserven der AHV sind in den letzten Jahren sogar auf 50 Milliarden angewachsen und sollen voraussichtlich bis zum Ende des Jahrzehnts auf 70 Milliarden Franken steigen. Zusätzlich soll die 13. AHV-Rente langfristig durch ein zusätzliches Lohnprozent von Arbeitnehmenden und Arbeitgebern finanziert werden.

Solidarität der AHV und Ergänzungsleistungen

Die AHV ist die solidarischste aller Altersvorsorgelösungen, da sie jährlich Milliarden Franken von Vermögenden zu Normal- und Geringverdienenden umverteilt. 90 Prozent aller Versicherten erhalten mehr Geld aus der AHV, als sie eingezahlt haben, da die Grossverdienenden mehr einzahlen, während ihre Rentenauszahlung gedeckelt ist.
Die Initiative sieht vor, dass auch Bezüger*innen von Ergänzungsleistungen eine Rentenerhöhung erhalten, um ihre Lebensqualität zu verbessern. Allerdings sind Ergänzungsleistungen keine umfassende Lösung für das Rentenproblem. Die 13. AHV-Rente ist notwendig, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmende nach einem langen Erwerbsleben eine Rente erhalten, von der sie anständig leben können.

Noch länger arbeiten – total unnötig!

Die sogenannte Renteninitiative der Jungfreisinnigen, die eine Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre für alle vorsieht, lehnt BastA! ab. Dieser Schritt würde insbesondere Normalverdienende benachteiligen, da sie gezwungen wären, länger zu arbeiten und mit reduzierten Renten auszukommen. Besonders problematisch ist, dass diese radikale Initiative Frühpensionierungen in anspruchsvollen Berufen gefährden könnte. Anstatt Menschen in körperlich anstrengenden und oft schlechter entlohnten Berufen zu unterstützen, würde die Initiative dazu führen, dass die Frühpensionierung zu einem Privileg für Topverdiener wird. Zudem würde die Initiative Unsicherheit und Arbeitslosigkeit schaffen, insbesondere für Menschen über 55, die bereits heute auf dem Arbeitsmarkt mit schlechten Chancen konfrontiert sind.

Lass wir uns nichts von der Finanzlobby einreden!

Aufgrund der weiterhin sehr hohen Zustimmung für die 13. AHV-Rente in den letzten Umfragen, die weit über das links abstimmende Lager hinausgeht, investieren die Gegner der 13. AHV-Rente 3.55 Millionen Franken in ihre Kampagne. Allen voran die Vermögenden, die Banken und die Versicherungen. Seit Jahrzehnten machen sie mit teuren Werbekampagnen Stimmung gegen die AHV. Der Grund liegt auf der Hand: Die Finanzindustrie verdient an der AHV keinen Franken – anders als an ihren lukrativen 3.-Säule-Finanzprodukten. Lassen wir uns nicht einreden, dass die 13. AHV-Rente nicht finanzierbar wäre und wir noch länger arbeiten sollten und geben in den kommenden Wochen alles, um diese wegweisende Abstimmung zu gewinnen!

Sina Deiss, Co-Präsidentin BastA!