Einführungsgesetz zur interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen

Heute endet die Vernehmlassungsfrist für das neue interkantonale Gesetz über öffentliche Beschaffungen. Damit soll das Beschaffungswesen in der Schweiz vereinheitlicht werden. Neu werden auch Nachhaltigkeitsdimensionen für Wirtschaft, Soziales und Umwelt bedacht. Doch insgesammt reiht sich das Gesetz in neoliberale Marktöffnungsstrategien ein.

Begrüssenswert erscheint uns, dass neu nicht das wirtschaftlich günstigste Angebot, sondern das vorteilhafteste Angebot (Art. 41 IVöB) den Zuschlag erhält. Wir fordern jedoch, dass dies nicht nur eine sprachliche Anpassung bleibt, sondern auch in der Umsetzung Folgen hat und sozialverträgliche sowie ökologische Innovationen vorangebracht werden. Unter diesem Aspekt befürworten wir die Ergänzung der Nachhaltigkeitskriterien Umwelt, Soziales und Wirtschaft. Anzustreben ist hier aus unserer Sicht eine höhere Gewichtung der Kriterien Soziales und Umwelt mit der Wirtschaftlichkeit der Beschaffung.

Die konkrete Handhabung der Bewertungskriterien in die Verordnungsebene auszulagern, kritisieren wir. Damit wird demokratische Mitbestimmung verunmöglicht. Gerade unter dem Aspekt des Klimanotstands braucht es einen konkreten Einbezug einschlägiger Fachverbände und sozialer wie ökologischer Bewegungen.

Die Liberalisierung der Märkte sehen wir jedoch generell kritisch. Wir glauben nicht, dass vollständig liberalisierte Märkte den Bedürfnissen der Menschen gerecht werden. Existenzsicherung und soziale Teilhabe von Menschen stehen für uns weit über der Frage von Diskriminierung ausländischer Anbieter. Eine interkantonale Vereinbarung im Beschaffungswesen sollte aus diesem Grund auch die Grundanliegen der Konzernverantwortungsinitiative beinhalten und die verschiedenen Nachhaltigkeitskriterien, die wir für Basel vorsehen im Herkunftsland einhalten.

Vernehmlassungsantwort