Demonstrationen: Meldeverfahren statt Bewilligungspflicht

Es geht um die Forderung, dass für Demonstrationen keine Bewilligungen mehr eingeholt werden müssen, sondern einfach ein Meldeverfahren eingeführt wird. Dazu konnte ich in einem Beitrag bei Telebasel kurz Stellung nehmen. Solche Beiträge sind kurz und es sollten alle Seiten zu Wort kommen. Deshalb wurde lange nicht alles gesendet, was ich dazu gesagt habe. Und ich habe nicht alles gesagt, was ich mir dazu überlegt habe…
Deshalb hier ein paar meiner Überlegungen zu diesem Thema:
Es ist nicht nachvollziehbar, dass für das Ausüben eines Grundrechts eine Bewilligung eingeholt werden soll, so als sei eine Demonstration oder eine Kundgebung grundsätzlich etwas Verbotenes. Die Versammlungs-, Vereinigungs- und Kundgebungsfreiheit ist sowohl in der Basler Verfassung als auch in der Bundesverfassung als eines der Grundrechte aufgeführt – gleichwertig wie zum Beispiel das Recht auf Bildung, das Recht auf Ehe und Familie oder auch die Glaubens-, Gewissens- und Religionsfreiheit.
Der unsägliche Polizeieinsatz gegen die Demonstration zum Frauenstreik-Jahrestag zeigt deutlich auf, wie willkürlich der Umgang mit Demonstrationen gehandhabt wird. Auch deshalb ist es dringend angezeigt, hier einen Paradigmenwechsel in die Wege zu leiten. Weg vom Bewilligungsverfahren, hin zum Meldeverfahren.
Das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte hat schon 2014 in einem ausführlichen Bericht empfohlen, dass die Schweiz bei Demonstrationen vom Bewilligungs- zum Meldeverfahren für alle Arten von Kundgebungen wechseln soll.