„Bschissgesetz“ missachtet Volksentscheid

Am 10. Juni 2018 wurde das Initiativpaket für mehr Mieter*innenschutz und ein Recht auf Wohnen von den Basler Stimmberechtigten rekordhoch angenommen. Vor allem die «Wohnschutzinitiative» erzielte mit 62% Ja-Stimmenein Resultat, das an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig lässt. Es war klar, in der Basler Wohnpolitik muss nun ein anderer Wind wehen. Bürgerliche Partei- und Verbandsvertreter*innen sahen an jenem Abstimmungssonntag recht baff und zerknittert aus.

Die Retourkutsche kam aber bei der Umsetzung des Verfassungsauftrags. Die bürgerliche Mehrheit (inklusiv GLP) ging nicht auf einen akzeptablen Vorschlag der vorberatenden Kommission ein und erarbeitete in einer 8-stündigen Debatte im Parlament ein Gesetz, das zu keinem Schutz vor Verdrängung führt und den renditeorientierten Investoren weiterhin freie Hand für Massenkündigungen und unnötige Sanierungen lässt.

Folgende Punkte machen das Gesetz zu einem grossen“ Bschiss“. Erstens werden lediglich die Hälfte der Wohnungen unter Schutz gestellt. Alle andere sind keiner kantonalen Kontrolle unterworfen. Verdrängungen durch Massenkündigungen wären also in ähnlichen Liegenschaften wie am Schorenweg und jetzt neu an der Rheinfelderstrasse oder Adlerstrasse weiterhin möglich. Grossinvestoren könnten ihre ungezügelte Renditemaximierungspolitik ungehemmt weiterführen. Zweitens wurden noch Ausnahmen hineingeschmuggelt: Liegenschaften mit weniger als 6 Wohnungen werden von den Schutzmassnahmen ausgeschlossen. Es bleiben also 34% der Wohnungen, die unter Schutz stehen. Der Schutz, beziehungsweise die kantonale Kontrolle,

kann drittens von den Investoren auf 0% reduziert werden, wenn den Mieter*innen bei Sanierungen nicht gekündigt wird. So können Vermieter und Immobilienfonds weiterhin durch massive Mietzinserhöhungen bis hin zur Verdoppelung des Mietzinses Mieterinnen und Mieter aus ihren Wohnungen vertreiben, da sie diese nicht mehr bezahlen können.

Die bürgerlichen Kräfte im Parlament haben noch weitere Schlupflöcher eingebaut. Es reicht zum Beispiel, eine Liegenschaft in Stockwerkeigentum umzuwandeln, um den Wohnschutz zu umgehen. Auch wurde im Gesetz keine Mietzinslimite eingebaut. Dies ist aber eine klare Forderung des angenommenen Wohnschutzartikels in der Verfassung. Und nicht zuletzt werden ältere und langjährige Mieterinnen und Mieter „versegglet“. Der Verfassungsartikel zum Wohnschutz stellt sie unter besonderen Schutz, das „Bschissgesetz“ hingegen sieht nichts vor ausser einer unverbindlichen Beratungsstelle.

Das „Bschissgesetz“ muss also am 29. November mit aller Deutlichkeit abgelehnt werden.

Das Referendum wird neben dem MV Basel von SP, den Altersorganisationen, vertreten durch den "Verein55+ - Basler Seniorenkonferenz", BastA!, Grüne, Juso, JGB und VPOD getragen.

Patrizia Bernasconi, Geschäftsleiterin Mieterinnen- und Mieterverband Basel