Alter Wein in neuen Schläuchen Was beinhaltet die Steuervorlage 17?

Die Schweiz und der Kanton Basel-Stadt sind heute auf Spitzenplätzen was den Steuerwettbewerb für multinationale Konzerne angeht.

Die Steuervorlage 17 hat das Ziel, diese Position zu halten oder sogar zu verbessern. Daher beinhaltet die Vorlage Mechanismen, welche die international nicht mehr akzeptierte Sonderbesteuerung von Multis ersetzt: Einnahmen aus Patenten und vergleichbaren Rechten würden durch die «Patentbox» tiefer besteuert als andere Gewinne.

Zudem können für «Forschung und Entwicklung»mehr als die realen Kosten von den Steuern abgezogen werden. Konzerne müssen mit diesen Sonderrechten bis zu 70% weniger Steuern bezahlen als andere Firmen. Gleichzeitig werden auch die normalen Unternehmenssteuern in den Kantonen stark gesenkt.

Grundsätzlich sind die Kantone frei, ob sie die Unternehmensgewinn und kapitalsteuersätze senken wollen oder nicht. Es haben jedoch alle Kantonsregierungen angekündigt, bei diesem Spiel mitzumachen. Allen voran Basel-Stadt. Heute ist unser Kanton mit einem effektiven, ordentlichen Unternehmensgewinnsteuersatz von 22 %der zweitteuerste Kanton in der Schweiz – international gesehen aber schon jetzt sehr günstig. Mit der vorgesehenen Senkung auf 13 % schliesst Basel zu den Spitzen Steuerdumpingkantonen in der Schweiz auf. Auch die Besteuerung des Kapitals würde von gut 5 ‰ auf 1 ‰ gesenkt. In Basel-Stadt bringt die Umsetzung der SV 17 netto einem jährlichen Einnahmeverlust von 150 Millionen. Damit fällt auch unser, heute finanziell stabiler Kanton ins strukturelle Defizit. Nach Berechnungen von Eva Herzog fehlen dem Kanton in Zukunft jährlich 20 Millionen. Bund und Kantone verlieren insgesamt 23 Milliarden FrankenSteuereinnahmen. Neu wird bei der SV17 ein Ausgleich für die Bevölkerung diskutiert. Der Bundesrat schlug eine leichte Erhöhung der Familienzulagen von 30.- im Monat vor. Der Ständerat ersetzte diese durch die Zusatzfinanzierung der AHV, welche aber nicht nur von den Unternehmen, sondern zum grössten Teil durch die Bevölkerung selber bezahlt würde (Lohnbeiträge, MwSt.). Kleine Verbesserungen im Vergleich zur USR III sind, dass die zinsbereinigte Gewinnsteuer im Bundesratsvorschlag nicht mehr drin ist (in den Parlamenten wird sie aber weiterhin diskutiert). Zudem wird die in der USR II auf ein Minimum gesenkte Dividendenbesteuerung voraussichtlichwieder etwas erhöht.

Tonja Zürcher