Im neuen Gesetz bleibt der bisherige Gleichstellungsauftrag zwischen Frau und Mann festgeschrieben. Gleichzeitig anerkennt es die Diskriminierung von Menschen wegen Nichtbinarität, Transidentität oder Intergeschlechtlichkeit, sowie wegen ihrer sexuellen Orientierung. Als führende Stimme für eine progressive und inklusive Gesellschaft hat sich BastA! für dieses Gesetz eingesetzt, welches nun in überarbeiteter Version als Regierungsentwurf dem Grossen Rat vorgelegt wird.