Bürgergemeinderat: Transparenz für Kommissionen von Stiftungen

Kleine Anfrage betreffend demokratischer und transparenter Wahlen in die vom Bürgergemeinderat zu beaufsichtigenden Kommissionen von Stiftungen

An Bürgerratsschreibende der Bürgergemeinde der Stadt Basel und die Bürgergemeinderats-präsidentin (Kanzlei, Stadthausgasse 13, 4001 Basel)

Zum Start in die neue Legislatur hat der Bürgergemeinderat nicht nur ihre Exekutive, die Bürgerräte, sondern auch diverse Kommissionsmitglieder in Stiftungen wie die Leonhard Paravicini Stiftung und den Stiftungsrat Eisenhut-Züst gewählt, später wurde auch die CMS-Kommission durch den Bürgerrat gewählt. Dabei wurde einmal mehr die Fraktion Grüne/Basta trotz einem Wähleranteil von 18% nicht vorinformiert und mitberücksichtigt; so ist diese grosse Fraktion in wichtigen Kommissionen nicht vertreten, der Wählerwille nicht berücksichtigt.

Entsprechend Verfassungsauftrag § 64 (Aufgaben) soll die Bürgergemeinde ihre Betriebe führen, ihre Vermögen verwalten und die ihnen zugeordneten Anstalten, Stiftungen und Korporationen beaufsichtigen. So stellt sich in besonderer Weise bei letzteren Aufgaben die Frage, wie soll dies eine Fraktion mit beinahe einem Fünftel der parlamentarischen Mandate ohne Beteiligung in den Kommissionen machen können?

Die Bürgergemeinde Basel gibt sich zwar einen Kommissionsschlüssel s.u.

Dieser Kommissionsschlüssel gilt jedoch auch nicht für alle Gremien. Zum Beispiel gilt er nicht für die CMS-Kommission. Diese wird vom Bürgerrat, der nicht nur mit zwei Personen (LDP/ SP) in der CMS-Aufsichts-kommission vertreten ist, sondern auch die übrigen fünf Mitglieder dieser Kommission wählt, wovon ein Mitglied als Vertretung der Stifterfamilie (Anwalt & Notar, Vischer) Einsitz nimmt – also 4 (zur Zeit FDP/SP/Die Mitte/ GLP neu – vier Männer). So ist der Bürgerrat auch Wahlorgan der Stiftung Eugen A. Meier (Gemäss Fondsurkunde setzt sich der Stiftungsrat aus zwei Mitgliedern des Bürgergemeinderats und dem Meister der E. Zunft zu Schiffleuten zusammen).

Der Bürgerrat wird in diesem Zusammenhang um folgende Auskünfte gebeten:

  •  Warum wurden und werden bei den Kommissionen der Bürgergemeinde unterschiedliche Wahlorgane mit der Wahl der Kommissionsmitglieder beauftragt. Wäre es nicht aus Gründen der Transparenz und des demokratischen Verständnisses sinnvoller diese zu vereinheitlichen, resp. alle dem Bürgergemeinderat zu unterstellen und so auch dem Kommissionsschlüssel s.o.? Wäre damit die Aufsichtsaufgabe nicht breiter abgestützt und transparenter? 
  • Ist bei einer nächsten Vakanz in der CMS- und anderen Kommissionen geplant, frühzeitige Information und Kommunikation über Rücktritte bzw. wenn jemand sich in der neuen Legislatur nicht mehr zur Verfügung stellt zu kommunizieren? Die Fraktion Grüne/Basta so auch frühzeitig zu informieren und miteinzubeziehen?

Zudem bitten wir im Zusammenhang mit den erwähnten Wahlen um folgende Auskunft:

  • Weshalb wurden bei der Wahl der CMS-Kommission die im Schweizer Stiftungswesen bewährten Standards betreffend Diversität (Geschlecht/Alter) und Amtszeitbeschränkung nicht eingehalten?