Chancengleichheit in der Bildung während und nach Coronazeiten

Das Recht aller Kinder auf Bildung darf nicht durch Massnahmen während einer Pandemie ausgehebelt werden und es gilt weiterhin ein Augenmerk auf alle Kinder zu richten, um ein Minimum an Chancengleichheit zu wahren.

Im März hat sich innerhalb von nur einem Wochenende das Unterrichten und Schule völlig verändert. Grundsätzlich findet Lernen in und durch Beziehungen statt, dies ist oder war aber beim Fernunterricht schwierig.
Wie war es in dieser Situation mit der Chancengleichheit? Wenn Kinder, die auf Unterstützung angewiesen sind, plötzlich relativ selbständig und autonom arbeiten sollen? Aufgaben nicht im persönlichen Lerngespräch erklärt werden können? Die Unterstützung im Elternhaus nur bedingt möglich ist?
Insbesondere Kinder aus sozial schwächeren Schichten oder aus Familien mit Migrationshintergrund brauchen beim Wiedereinstieg nach den Sommerferien besondere Aufmerksamkeit, damit sie nicht zu den Benachteiligten dieser Krise gehören werden.
Ein fehlendes Zeugnis ist zu verschmerzen, nicht alle Wissenslücken müssen zwingend geschlossen sein, aber es muss möglich sein, Lücken in den Grundkompetenzen möglichst klein zu halten.

Es hat sich bis weit in die oberen Schulstufen gezeigt, dass nicht alle Schüler*innen mit der Lernsituation gleich umgehen können, beziehungsweise gleiche Lernumgebungen und Lernmöglichkeiten haben. Und nicht alle Schüler*innen oder Haushalte verfügten über das notwendige technische Equipment.
Chancengleichheit bleibt so auf der Strecke.
Es ist deshalb richtig, dass Zeugnisse und Tests ausgesetzt wurden, ebenso ist es zu verschmerzen, dass es eine Generation ohne eigentliche Maturaprüfungen gibt. Nicht zu verstehen ist, dass in Basel und den anderen NW Kantonen beschlossen wurde den ChecksP5/P6 trotz der fehlenden Schulwochen Anfang nächstes Schuljahr durchzuführen. Eine Zwängerei!

Lehrpersonen haben mit grossem Engagement Schülerinnen und Schüler aller Alters- und Lernstufen mit Unterrichtsmaterial versorgt; digital und analog. Das ED und die Schulleitungen haben sie mehr oder weniger unterstützt, allerdings wäre es notwendig gewesen, den Lehrpersonen einen möglichst grossen Handlungsspielraum und Autonomie zu lassen und sie nicht durch unnötige Regeln einzuschränken, denn sie kennen die Kinder am besten und sollten über die Entscheidungskompetenz verfügen, wie sie ihren Schüler*innen in dieser Zeit begegnen gerne begegnet wären. Selbstverständlich immer unter der Wahrung der BAG Richtlinien.
Der Wiedereinstieg in den Schulalltag wurde von Eltern, Lehrpersonen und Vertreter*innen der Lehrpersonen sehr unterschiedlich beurteilt, insbesondere wurde beklagt, dass die Abstandsregel bei den Kleinsten und der Primarstufe kaum einzuhalten waren und ein gewisses Gefahrenpotential nicht zu verleugnen ist. Weiter wurde bemängelt, dass keine Masken oder andere Hygieneartikel durch die Schule zur Verfügung gestellt wurden, obwohl der Arbeitgeber von Gesetzes wegen für das Wohlbefinden seiner Angestellten mindesten eine gewisse Mitverantwortung trägt. Zum Glück gab es bis jetzt keine grösseren Ansteckungsherde in Schulen- hoffen wir, dass es so bleibt.